Streitfall-Prozedere: DEVK lockt Kunden mit niedrigen Prämien

Die DEVK belohnt ihre Versicherungsnehmer, wenn diese im Streitfall erst das Unternehmen selbst kontaktieren, denn: Das senkt die Kosten. Außerdem: Bewegung auf dem Telemedizin-Markt, die GVO gründet ein nachhaltiges Tochterunternehmen und die ARAG erweitert ihre Recht-und-Heim-Police.

Risikovoranfrage Bild: procontra

Ein neues Digital-Tool für Risikovoranfragen in den Bereichen Berufsunfähigkeit und Risiko Leben hat der Lübecker Maklerpool blau direkt für seine angeschlossenen Vermittler im Programm. Bild: procontra

Der Trend Versicherungsnehmer für ein bestimmtes gewünschtes Verhalten zu belohnen, ist ungebremst: Nun meldete die DEVK, dass Kunden, die bei einem Rechtsproblem zuerst den Versicherer konsultieren, einen günstigeren Tarif wählen können: Kunden des neuen Clever-Tarifs verpflichten sich im Streitfall als erstes den Versicherer zu kontaktieren, dafür minimiert sich ihr Betrag um 15 Prozent – bei ansonsten gleichen Leistungen wie im Komfort- oder Premiumtarif. Die Selbstbeteiligung liege bei 150 Euro, verstößt ein Versicherungsnehmer gegen die Abmachung, erhöht sich der Eigenanteil um das Doppelte auf 300 Euro. Kunden, die einen Konflikt gänzlich ohne anwaltliche Hilfe lösen können, müssen den Eigenanteil gar nicht zahlen. Damit versucht die DEVK ihre Kunden zu einem kostengünstigen Verhalten zu motivieren: Im Erstgespräch sollen Versicherungsnehmer eine Übersicht über verschiedene Vorgehensoptionen erhalten, schließlich sei ein Prozess nicht immer der sinnvollste Weg und manche Streitigkeiten könnten auch mittels einer Mediation geklärt werden. Das verringere den Arbeitsaufwand insgesamt – ein Verhalten, das der Versicherer in Form niedriger Beiträge honorieren möchte.

Drohnenhaftpflicht für gewerblichen Einsatz

Der Digitalversicherer helden.de (Werbeclaim: „Premiumschutz für deinen Lifestyle“) bietet neben Drohnenversicherungen für Hobbypiloten jetzt auch einen Versicherungsschutz für gewerblich genutzte Drohnen. Immerhin könnte die Anzahl der Drohnen hierzulande in den kommenden drei Jahren auf rund 450.000 steigen, so das Ergebnis einer Studie des Verbandes unbemannte Luftfahrt. Während das Wachstum im Bereich der privaten Nutzung allerdings abflachen werde, könnte die Zahl der kommerziell genutzten Drohnen zukünftig zunehmen.

Seit 2019 habe sich die Zahl der kommerziell betriebenen Drohnen mit rund 45.000 bereits mehr als verdoppelt. Derzeit werde in Deutschland nur eine von neun Drohnen kommerziell betrieben, 2025 könnte es bereits jede dritte Drohne sein. Mit dem neuen Produkt richtet sich der Hamburger Digitalversicherer vor allem an Unternehmen, Freiberufler, Handwerker, Vereine und Landwirte, die eine Drohne bis maximal 25 Kilogramm Startgewicht gewerblich nutzen. In der Regel handelt es sich dabei um Flüge für Foto- und Video-Aufnahmen aus der Luft sowie solche zu Zwecken der Vermessung, Inspektion, Forschung und Aufklärung in der Land- und Forstwirtschaft. Der Schutz für die gelegentliche Vermietung sei im Versicherungspaket ebenso enthalten wie die reine private Nutzung. Abgesichert sind Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro sowie mögliche entstandene Umweltschäden.

Telemedizin: Medgate und Versicherungskammer vertiefen Partnerschaft

Kunden der Versicherungskammer, die über eine Kranken- und Reisepolice verfügen, können seit dem 1. Januar dieses Jahres telemedizinische Leistungen wie Videosprechstunden, digitale Krankschreibungen, elektronische Rezepte und Behandlungspläne über eine Smartphone-App in Anspruch nehmen. Dazu vertieft der Konzern, zu dem die Bayerische Beamtenkasse, Union Krankenversicherung und Union Reiseversicherung gehören, seine Kooperation mit dem Telemedizinunternehmen Medgate Deutschland – bis Ende vergangenen Jahres lag die telefonische Betreuung und die Steuerung der Versicherten zwar bei Medgate, die Videosprechstunden liefen jedoch noch über den Telemedizin-Anbieter Teleclinic. „Seit Pandemiebeginn im Februar 2020 verzeichnen wir eine überdurchschnittliche Nachfrage nach telemedizinischen Dienstleistungen“, sagt Isabella Martorell Naßl, Mitglied des Vorstands der Krankenversicherungen in der Versicherungskammer und ergänzt: „Die Nutzung telemedizinischer Dienstleistungen hat sich seit Pandemiebeginn fast verdoppelt.“ Um diesem Bedürfnis auf Kundenseite nachzukommen, plane die Versicherungskammer die Partnerschaft mit dem Digital-Health-Unternehmen weiter zu vertiefen und arbeitet an einem gemeinsamen digitalen Versorgungsmanagement.

Nürnberger baut Kooperation mit BetterDoc aus

Bereits seit 2021 kooperiert die Nürnberger mit BetterDoc, einem Dienstleister für die Suche und Vermittlung von Fachärzten, im Rahmen einer Berufsunfähigkeitspolice. Nun weitet der Versicherer die Zusammenarbeit auf alle privaten Einkommensschutzprodukte und die Bereiche Kranken- und Unfallversicherung aus. „Wir wollen unseren Kunden nicht nur im Leistungsfall zur Seite stehen, sondern sie schon im Vorfeld beim Erhalt ihrer Gesundheit unterstützen“, sagt Monique Radisch, Vorständin Kundenbeziehungsmanagement und Operations. Immerhin kann die Wahl des richtigen Arztes oder Krankenhauses entscheidend für den weiteren Verlauf einer Erkrankung sein und bei bestimmten Diagnosen kommt nur eine kleine Auswahl an Spezialisten infrage. 

An dieser Stelle setzt die Nürnberger an, die sich damit vom reinen Versicherer zum Gesundheitspartner mausern will – auch im Sinne der Nachhaltigkeitsbestrebungen. BetterDoc, unterwegs im Bereich der Spezialistensuche und Patientensteuerung, recherchiert Spezialisten für eine Behandlung, zweite Meinung oder eine Operation bei allen Diagnosen und über alle Fachbereiche hinweg. „Damit geht die Nürnberger auch beim Thema Gesundheit neue, nachhaltige Wege“, so Radisch. Der Service sei während der gesamten Vertragslaufzeit für Versicherte unbegrenzt und unabhängig von einem Versicherungsfall jederzeit nutzbar.

R+V bietet Unfallschutz plus Geldanlage

Das eigene Geld sicher anlegen und gleichzeitig vor den finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt sein? Die R+V bietet genau diese Kombination mit ihrer neuen Kapital-Unfall-Police an. Bei dieser Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird nur ein Teil der Einzahlungen für den individuellen Unfallschutz verwendet. Den weitaus größten Anteil legt der Versicherer für seine Kunden an – mit garantiertem festem Zinssatz. „Diese Police richtet sich an sicherheitsorientierte Menschen, die ihr Geld nicht an der Börse anlegen wollen und trotzdem Zinsen erwarten“, sagt Wolfgang Berger, Abteilungsleiter Unfall bei der R+V Versicherung. Die Versicherten können entscheiden, ob sie monatlich oder einmalig einen höheren Geldbetrag einzahlen. Ein Dreiviertel der Summe bildet den festverzinslichen Sparanteil. „Je nach vereinbarter Laufzeit erhalten unsere Kunden nach Vertragsablauf eine garantierte Kapitalleistung von 104 bis 113 Prozent des Sparanteils“, so Berger. Von eventuellen erwirtschafteten Überschüssen profitieren die Versicherten auch dann, wenn sie während der Vertragslaufzeit einen Unfall hatten.

Neodigital: Privathaftpflicht für SDK mit digitalem Fokus

Die Neodigital geht mit der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) eine Kooperation für Privathaftpflichtversicherungen ein. Die von Neodigital eigens für die SDK erstellte Privathaftpflichtversicherung „SDK NEVA“ biete im Schadenfall je nach Tarif eine Versicherungssumme von bis zu 75 Millionen Euro. Nach Abschluss eines SDK-Versicherungsproduktes erhält der Kunde einen Zugang zu einem Self-Service Kundenportal, in dem er alle relevanten Geschäftsvorfälle wie zum Beispiel Adressänderungen, die Anpassung der Versicherungsleistung, Zahlweisen oder auch die Schadenmeldung vornehmen kann. Sämtliche Vorgänge werden in Echtzeit und rund um die Uhr verarbeitet. Über eine Postbox im Kundenportal können sich Kunden und alle am Prozess Beteiligten über den aktuellen Stand der Bearbeitung („Schadentracking“) informieren. Neodigital stellt die sogenannten White-Label-Produkte für die SDK bereit. „Da wir von dem Erfolg unserer Zusammenarbeit überzeugt sind, stehen wir mit weiteren White-Label-Lösungen für die SDK, beispielsweise im Hinblick auf unsere stark nachgefragten Fahrrad- und Unfallversicherungen, bereits in den Startlöchern“, so Stephen Voss, Vorstand Vertrieb und Marketing der Neodigital Versicherung AG über die zukünftigen Schritte des Unternehmens.

GVO gründet Tochterunternehmen für grüne Policen

Der mittlerweile seit 150 Jahren bestehende Versicherer GVO (Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg) hat einen zusätzlichen Assekuradeur mit Fokus auf nachhaltige Sachversicherungen gegründet. Der unter dem Namen „Sichergrün“ firmierende Ableger bietet eine Privathaftpflicht- und eine Hausratpolice an, über die Kunden bei der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Dienstleister um bis zu 50 Prozent mehr Geld erstattet bekommen. Darüber hinaus spende Sichergrün pro Versicherungsvertrag einen Euro an die GVO Stiftung, durch die nachhaltige Projekte gefördert werden sollen. „Jedes Unternehmen steht in der Verantwortung einen nachhaltigen Beitrag für die Umwelt und Gesellschaft zu leisten und indem wir pro Vertrag aktiv die Stiftung fördern, können wir nachhaltige Projekte aktiv fördern“, so die Geschäftsführung von SicherGRÜN, bestehend aus Gernold Lengert senior und Florian Krahn. Das Produktangebot soll schrittweise um weitere Policen ergänzt und ausgebaut werden. Das neue Unternehmen soll im Frühsommer 2022 mit in das neue Direktionsgebäude in Bad Zwischenahn ziehen, dessen Räumlichkeiten ebenfalls nachhaltig erbaut wurden.

ARAG erweitert Recht-und-Heim-Police

Die ARAG baut ihre Kombiversicherung Recht&Heim aus: Das Produkt deckt nunmehr Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Hausratleistungen ab sowie optional auch die Wohngebäudeversicherung. Ausgebaut wurde zum Beispiel die bestehende Schadenfreiheitsstaffel, die jetzt auch eine neue Schadenfreiheitsklasse mit 50 Prozent nach acht Jahren enthält.

Außerdem seien die Versicherungssummen bei der Hausratversicherung auch in der Komfortvariante unbegrenzt. „Handys, Tablets und Smartwatches sind im heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Deshalb haben wir jetzt in der Premiumvariante den vollumfassenden Mobilgeräte-Schutz für alle solche Geräte eines Haushalts integriert“, sagt Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied ARAG SE Vertrieb, Produkt und Innovation.

Neben dem Elektronik-Schutz gegen Beschädigung oder Zerstörung mit bis zu 4.000 Euro pro Versicherungsjahr sind dabei auch klassische Gefahren wie Diebstahl abgedeckt. Der Diebstahl von Kryptowährungen ist in Premium ebenfalls versichert – mit einer Höchstentschädigung von 10.000 Euro pro Versicherungsjahr. Auch Online-Betrug, etwa beim Online-Shopping, ist eingeschlossen – ebenso wie fehlerhaft getätigte Überweisungen. Entschädigt werden hier Vermögensschäden je Versicherungsfall bis zu 5.000 Euro in ARAG Recht&Heim Komfort und bis zu 10.000 Euro in der Premiumvariante.

Mit Blick auf nachhaltig orientierte Kunden, die ein Elektroauto fahren, sind nun auch mobile Ladestationen mitversichert. Wird zudem statt einer Neuanschaffung der beschädigte Hausrat beziehungsweise das beschädigte Gebäude repariert – oder wird bei einer Wiederbeschaffung beziehungsweise Reparatur ein nachhaltiges Unternehmen beauftragt – sind hier, je nach Tarifvariante, dadurch entstehende Mehrkosten bis zu maximal 10.000 Euro mit abgedeckt.

Da immer mehr Menschen das Fahrrad nutzen und dafür teilweise viel Geld investieren, kann ARAG Recht&Heim jetzt auch mit der Fahrrad-Kasko-Versicherung optional ergänzt werden. Sie ist zusätzlich zur Versicherung gegen Fahrraddiebstahl abschließbar und deckt Schäden ab, die aufgrund eines Unfalls, Sturzes oder Vandalismus entstanden sind. In die Fahrrad-Kaskoversicherung integriert ist ein Fahrrad-Schutzbrief.

Auch der ARAG Privat-Rechtsschutz bietet ab sofort mehr: Neben ARAG Aktiv-Rechtsschutz Basis, Komfort und Premium gibt es nun ein zusätzliches Rechtsschutzprodukt, das durch eine Soforthilfe erweitert ist. Es ist erhältlich in den Varianten Komfort und Premium und bietet vollumfänglichen, maßgeschneiderten Rechtsschutz über frei wählbare Bausteine und Selbstbeteiligungen. Die Soforthilfe gilt für den außergerichtlichen Bereich und greift einmalig bei allen rechtlichen Streitigkeiten – unabhängig vom abgeschlossenen Deckungsbereich wie Beruf oder Verkehr. Abgedeckt sind dadurch auch Fälle, die vor Vertragsabschluss eingetreten sind.

Die Versicherungssumme für die Soforthilfe beträgt in der Variante Komfort bis zu 500 Euro und in Premium bis zu 1.000 Euro pro Vertragslaufzeit. Darüber hinaus führt die ARAG zusätzlich zu ihrem bestehenden Rechtsschutzangebot für Privatpersonen zwei neue Produktvarianten ein. Diese enthalten nun eine Soforthilfe. Die Soforthilfe kann für alle Rechtsgebiete in Anspruch genommen werden – unabhängig von den eigentlichen Leistungsbausteinen der Police. Abgedeckt sind auch rückwirkende Rechtsschutzfälle, die vor dem Vertragsbeginn liegen.

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