Gegen unterschiedliche Tarife argumentiert: Martin Thaler, Chefredakteur, procontra-online
„Jeder soll nach seiner Facon glücklich werden“ – dieses Plädoyer für Toleranz des „alten Fritz“ ist auch heute alles andere als aus der Zeit gekommen. So heißt es in Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“
Sofern diese Entfaltung nicht die Rechte anderer beschränkt oder verletzt, beinhaltet sie auch Verhalten, das Mitbürgern als unziemlich gilt. Wer statt täglich zum Apfel lieber zum Kartoffelchip greift, den Weg zur Arbeit lieber mit dem Auto als mit dem Fahrrad zurücklegt und Sport allerhöchstens auf der Playstation betreibt, schadet womöglich seiner Gesundheit und eigenen Leistungsfähigkeit – der Staat und seine Mitbürger können dieses Verhalten zwar missbilligen, tolerieren müssen sie es dennoch.
Nun brandet die Frage auf, ob Menschen, die sich trotz zahlreicher öffentlicher Apelle nicht gegen Covid-19 haben impfen lassen, möglicherweise andere Krankenversicherungstarife bekommen sollen als Menschen mit Impfschutz. In der Konsequenz könnte das bedeuteten: Ungeimpfte Kunden müssten mit deutlichen höheren Kosten oder eingeschränkten Leistungen rechnen.
Das klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar, auf den zweiten würde hier allerdings ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Denn warum sollte man die Differenzierung auf Covid-19 beschränken, wenn man sie doch auch auf andere Impfungen ausweiten könnte. Müssten folgerichtig nicht auch Versicherte höhere Beiträge zahlen, die nicht gegen Tollwut, Röteln oder Mumps geimpft sind?
Von da aus wäre es dann nur noch ein weiterer Schritt, zwischen Sportlern und Couch-Potatoes, zwischen Auto- und Radfahrern, zwischen Gesundheitsaposteln und Naschkatzen zu unterscheiden – ein Verhaltens-Kontrollsystem durch die Hintertür, das keiner wirklich wollen kann.
Die Versicherer dürfen nur den Gesundheitsstatus zur Grundlage ihrer Prämienberechnung in Betracht ziehen, der beim Abschluss des Vertrages vorliegt. Nachträgliche Veränderungen der Risikolage dürfen indes keine Auswirkungen haben. So darf jemand, der nach Vertragsabschluss seine Ernährung komplett auf Büchsenbier und rotes Fleisch umstellt, nicht plötzlich von seiner Versicherung mit höheren Prämien abgestraft werden. Ebenso gilt, dass der Versicherer nicht plötzlich bei seinen Bestandskunden zwischen Geimpften und Ungeimpften differenzieren darf.
Würde von diesem System abgewichen, droht – überspitzt gesagt – der jährliche Bußgang zum Versicherer: Wie viele Würstchen haben Sie in diesem Jahr gegessen? Wie viele Bier gemacht? Und wie viele Kniebeugen?
Möglicherweise würde ein solches System im Sinne des Verursacherprinzips zu mehr Fairness führen – wer durch seinen Lebensstil potenziell höhere Gesundheitskosten verursacht, soll auch mehr zahlen. Absolute Fairness wäre jedoch auch mit diesem System nicht möglich – schließlich lehnt nicht jeder Impfverweigerer die Injektion aufgrund reiner Ignoranz ab, sondern womöglich auch aufgrund einer Vorerkrankung.
Deshalb sei an dieser Stelle noch einmal an das oben erwähnte Toleranz-Plädoyer von Preußenkönig Friedrich II. erinnert. Auch wenn Toleranz ab und an weh tun mag, darf die freie Entfaltungsmöglichkeit eines jeden Bürgers nicht eingeschränkt werden – auch nicht durch die Hintertür.
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Für unterschiedliche Tarife argumentiert: Hannah Petersohn, leitende Redakteurin, procontra-online
Die Debatte um unterschiedliche Krankenkassenbeiträge in Abhängigkeit vom Impfstatus birgt reichlich Sprengstoff: Wir erleben eine Auseinandersetzung, in der wohl beide Seiten seit Monaten das erstickende Gefühl bekommen haben, nicht freiheraus, im Sinne eines gesellschaftlichen Diskurses, die jeweils eigene Position unbescholten in die Öffentlichkeit tragen zu können. Zu groß sind die Gräben, die sich im Laufe der vergangenen anderthalb Pandemiejahre aufgetan haben. Die Risse führen durch Familien, durch Unternehmen, durch Freundeskreise. Das rückwirkend beinahe anheimelnde Gemeinschaftsgefühl zu Beginn der Pandemie ist einer trotzigen Patzigkeit mit verschränkten Armen und Zornesfalte gewichen.
Schließlich geht es für die einen in erster Linie um Leben und Tod, für die anderen steht der Gedanke einer freiheitlich-liberalen Gesellschaft im Vordergrund. Und beide Seiten haben ihre guten Gründe und nachvollziehbaren Argumente. Allein unser Grundgesetz ist in unvorhergesehener Weise zum Spiegelbild jener Zerrissenheit geronnen: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich“, heißt es im Artikel 2. Zwei aufeinanderfolgende Sätze, die unbeabsichtigt zum Ausdruck dieser unerträglichen Gleichzeitigkeit des Seins geworden sind und die die Frage, ob die gesundheitliche Unversehrtheit einen größeren Stellenwert hat als die Grundfreiheit, offen lassen.
An dieser Stelle soll der Blick auf jene Argumente gerichtet werden, die für eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften sprechen. Erst kürzlich hatten die ungewohnt deutlichen Aussagen des Vorstandschefs der R+V-Versicherung, Norbert Rollinger, hohe Wellen geschlagen: „Impfverweigerer zeigen ein sozial schädliches Verhalten“, polterte Rollinger mit emotionalem Drive und ließ die Katze aus dem Sack: „Als Versicherungsbranche werden wir früher oder später darüber nachdenken müssen, möglicherweise Tarife nach Impfstatus zu unterscheiden.“
Die Meldung ging durch alle Medien und stieß naturgemäß auch in der procontra-Leserschaft auf großes Interesse. In der hohen Beteiligung an der zum Beitrag veröffentlichten Meinungsumfrage, ob Versicherer ihre Tarife nach Impfstatus entscheiden sollten, zeigte sich die Relevanz des Themas – knapp 300 Leserinnen und Leser haben ihre Meinung eingebracht. Demnach sprachen sich zwei Drittel gegen eine unterschiedliche Behandlung aus, 27 Prozent haben für eine Tarifanpassung gestimmt und die restlichen sieben Prozent zeigten sich unentschieden.
In dem Interview, das die Diskussion überhaupt erst ins Rollen brachte, begründete R+V-Chef Rollinger seine Meinung damit, dass es für die Versichertengemeinschaft deutlich teurer sei, wenn jemand wegen einer Coronainfektion auf der Intensivstation landet, als wenn Geld für eine Impfung ausgegeben werde: 34.200 Euro kostet durchschnittlich ein beatmeter Covid-19-Patient, gab die AOK bei einer Erhebung für das ARD-Politmagazin "Report" bekannt. Die gesamte Gemeinschaft der Privatversicherten trägt dabei die Kosten. Zumal bereits in der Vergangenheit planbare Eingriffe bei einer Zunahme der Intensivpatienten aufgeschoben worden sind, was für Menschen, die auf die Behandlung ihrer Krankheit gewartet und gehofft haben, zum Teil katastrophale Folgen hatte – von den dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten ganz abgesehen.
Rollinger argumentierte weiter, dass schon heute private Krankenversicherer bei der Tarifeinordnung zwischen Rauchern und Nicht-Rauchern unterscheiden, wodurch die Beiträge für Kunden entsprechend höher oder niedriger werden. Diese Logik gibt allerdings jenen Aufwind, die gegen unterschiedliche Tarife argumentieren: Denn es ist ein Unterschied, ob ich Zigaretten rauche, Unmengen Schnaps konsumiere und mich tagein tagaus nicht vom Sofa in die Senkrechte bequeme oder ob ich eine Impfung ablehne.
Mit gesundheitsschädlichem Verhalten à la Qualmen, Trinken, Trägheit stellen Menschen kein allgemeines gesamtgesellschaftliches Gesundheitsrisiko dar, es sei denn Raucher blasen ihren Qualm konsequent und täglich ins Gesicht anderer und Trinker werfen von Montag bis Sonntag mit der Schnapsflasche auf Passanten. Wer hingegen eine Impfung ausschlägt, riskiert nicht allein sein eigenes Leben, sondern auch das der Anderen. „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“, resümierte Kant bereits im 19. Jahrhundert. Der Vergleich beziehungsweise die Gleichsetzung von ungesundem Verhalten und einer Entscheidung gegen die Impfung hinkt also, weil Impfgegner bei Weitem nicht nur für eine Person hohe Gesundheitskosten verursachen, sondern für eine gesamte Gesellschaft.
Wer nun dagegenhält, dass eine Impfung schließlich vor dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs schützt, und glaubt, damit sei die Sache geritzt, irrt fatal: Nach wie vor kennen wir das Virus nur bedingt und können nicht sicher sein, was es bedeutet, wenn eine Impfung nachlässt.
Zumal Geimpfte, ohne es zu merken, die Viren weiter in Umlauf halten können, wodurch wiederum die Gefahr einer Mutation, gegen die am Ende gar kein Impfstoff mehr ankommt, zunehmen könnte. Und eines wird in der gesamten Diskussion völlig außer Acht gelassen: Ein Gros der Bevölkerung kann nach wie vor nicht geimpft werden, nämlich Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren. Die aktuelle Inzidenz bei den 5- bis 9-Jährigen liegt nach Informationen des Berliner Tagesspiegel in der Hauptstadt bei 148, bei den 10- bis 14-Jährigen beträgt sie sogar 228. Forscher warnen immer wieder, irritierenderweise ungehört, vor den noch unbekannten Langzeitrisiken für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft.
Und an dieser Stelle wird das Thema auch wieder für Versicherer relevant: Wer an Long-Covid und anderen durch das Virus ausgelösten Folgeerscheinungen leidet und in Zukunft vielleicht eine private Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen möchte, könnte sich das angesichts entsprechender Prämien wieder anders überlegen.
Wann die Versicherungswirtschaft höhere Tarife für Ungeimpfte einführt, hängt davon ab, so R+V-Chef Rollinger, „wie lange sich die schweigende Mehrheit der Geimpften von den hartnäckigen Impfverweigerern noch auf der Nase herumtanzen lässt.“ Gegenstimmen behaupten, dass durch dieses Vorhaben der Weg für eine Impfpflicht light bereitet werde, die es qua Wahlfreiheit nicht geben dürfe.
Dabei wird jedoch die Tatsache außer Acht gelassen, dass es bereits eine Impfpflicht gibt: jene gegen Masern, beschlossen im sogenannten Masernschutzgesetz. Eltern, die ihre Schul- oder Kitakinder nicht impfen lassen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro rechnen. Warum sollte ein solches Verhalten geahndet, die Beiträge bei einer freiwilligen privaten Krankenversicherung aber nicht angehoben werden?
Wir sind eine Solidargemeinschaft, deren Existenz von der tätigen Sorge umeinander gekennzeichnet sein sollte – auch ganz unabhängig von höheren Krankenkassenbeiträgen. Und es ist ein Unterschied, ob mit Pathos für eine Impfung argumentiert wird oder emotional dagegen. Der Unterschied heißt: wissenschaftliche Erkenntnis.
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