Unversicherte ukrainische Autos: Unfallopfer werden weiterhin entschädigt

Rund 100 Unfälle mit unversicherten ukrainischen Fahrzeugen hat der GDV seit Anfang Juni registriert. Deren Opfer werden weiterhin entschädigt. Damit begegnet der Branchenverband der Verbreitung unbegründeter Wut und Verunsicherung in der Bevölkerung.

Von Anfang Juni bis Mitte Oktober hat es hierzulande laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 107 Unfälle mit Beteiligung unversicherter ukrainischer Fahrzeuge gegeben. Im Schnitt sind das 23 Unfälle im Monat. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 kam es auf Deutschlands Straßen zu monatlich rund 275.000 Unfällen.

Mit dieser Klarstellung reagiert der Gesamtverband offenbar auf vereinzelte Meldungen, laut denen sich die Schadenregulierung mit unversicherten ukrainischen Fahrzeugen schwierig gestalte. Anscheinend werden solche Meldungen seit kurzem auch in den Kommunikationskanälen und auf den Plattformen von politischen Randgruppen geteilt und dienen dort als Nährboden für Wut und Verunsicherung.

Wut und Sorge sind unberechtigt

Unter einem auf TikTok geteilten Bericht der mdr-Fernsehsendung Sachsenspiegel beispielsweise kommentieren sich Nutzer in Rage darüber, dass nun scheinbar der Staat für solche Unfälle bezahlen müsse – obwohl im mdr-Beitrag noch explizit erwähnt wird, dass solche Schäden durch die Verkehrsopferhilfe (VOH) reguliert werden. Die öffentliche Hand übernimmt dabei keinen Cent, sondern die Schäden werden vom VOH-Zusammenschluss der privatwirtschaftlichen Kfz-Versicherer übernommen, die seit Jahren extra für solche Fälle einen Entschädigungsfonds bilden.

„Die Verkehrsopferhilfe entschädigt mögliche Opfer mit bis zu 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und bis 1,12 Millionen Euro für Sachschäden“, fasst eine GDV-Sprecherin zusammen. Von der Ankunft der Menschen in Deutschland bis einschließlich 31. Mai waren ukrainische Fahrzeuge pauschal über das Deutsche Büro Grüne Karte versichert, deren Träger wiederum die deutschen Kfz-Versicherer sind. Damit wurde den Geflüchteten genug Zeit gegeben, um ihr Auto hier ab dem 01. Juni selbst zu versichern.

Eine Lösung, die laut GDV seit Kriegsbeginn gut angenommen wurde. Rund eine Million Grüne Karten zur Dokumentation eines vorhandenen Versicherungsschutzes auf deutschen Straßen seien seitdem ausgegeben worden. Auch die ausgestellte Grenzversicherung eines anderen Staates der Europäischen Union ist zulässig.