Verbraucherschützer mahnen Commerzbank ab

Verwahrentgelte für Giro- und Tagesgeldkonten sind mittlerweile weit verbreitet. Inzwischen erheben erste Banken diese auch für Sparkonten. Dagegen zieht die Verbraucherzentrale Hamburg nun ins Feld.

Commerzbank  Bild: picture alliance/Geisler-Fotopress

Die Commerzbank-Tochter Commerz Real musste vor dem Stuttgarter Landgericht eine Niederlage hinnehmen. Bild: picture alliance/Geisler-Fotopress

Im Streit um zu zahlende Verwahrentgelte auf Sparbuch-Guthaben hat die Verbraucherzentrale Hamburg Klage gegen die Commerzbank beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Dies teilte die Verbraucherzentrale am Dienstag mit.  

Während sogenannte Verwahrentgelte bei Giro- und Tagesgeldkonten inzwischen weit verbreitet sind – laut Daten des Portals biallo.de erheben diese mittlerweile über 500 Banken –, gelten Verwahrentgelte auf Sparkonten noch als Ausnahme.  

"Zweck eines Sparvertrags ad absurdum geführt"

Erste Banken wie beispielsweise die Targobank sowie die Commerzbank fordern jedoch auch für die Sparkonten ihrer Kunden Verwahrentgelte oder – wie im Fall der Commerzbank – sogenannte „Guthabenentgelte“ ein – auch weil viele Kunden ihr Geld in der Zwischenzeit von ihren Tagesgeld- auf ihre Sparkonten transferiert haben, um Verwahrentgelten zu entgehen.  

Im Gegenzug zu Tagesgeld- und Girokonten agiert bei Sparkonten der Kunde jedoch als Darlehensgeber. Er gewährt der Bank ein Darlehen und wird von dieser dafür mit einem Zins vergütet. „Die Kunden und Kundinnen sollen nicht nur keine Zinsen mehr erhalten, sondern darüber hinaus auch noch für das von ihnen gewährte Darlehen zahlen. Durch diese Regelung wird der Zweck eines Sparvertrages ad absurdum geführt“, kritisiert Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg.  

Mit den Verwahrentgelten wälze die Commerzbank allgemeine Betriebskosten und sonstige Aufwendungen, die im Interesse des Unternehmens liegen, auf die Kunden ab, monierte Klug. „Dem Verwahrentgelt steht keine gesonderte Dienstleistung gegenüber, die eine Bepreisung rechtfertigen würde."  

Bereits im Sommer hatten die Verbraucherschützer die Commerzbank abgemahnt. Eine Unterlassungserklärung hatte die Bank allerdings nicht abgegeben.  

Sparverträge weiter beliebt

Trotz niedriger Zinsen ist das Sparkonto für viele Deutschen weiterhin die bevorzugte Anlageform. Laut einer Umfrage des Verbands der Privaten Bausparkassen unter 2.000 Personen nannten 43 Prozent von diesen das Sparbuch als bevorzugte Form der Geldanlage – das waren sechs Prozentpunkte mehr als noch im Vorjahr. Renten- und Lebensversicherungen wurden hingegen nur von 30 Prozent und damit von deutlich weniger Befragten genannt. Auch Investmentfonds (23), die Riester-Rente (21) und Aktien (17) rangieren in der Gunst der Sparer laut Umfrage deutlich dahinter.  

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