Rechtsschutzversicherungen stehen derzeit hoch im Kurs. Von März bis Dezember 2020 haben durchschnittlich jeweils 158.000 Kunden die anwaltliche Telefon-Beratung ihres Rechtsschutzversicherers in Anspruch genommen, laut GDV-Zahlen ein Plus von 25 Prozent gegenüber durchschnittlichen Monaten.
Arag, Huk-Coburg und ADAC gehören zu den 2020 am häufigsten bei Google eingegebenen Suchanfragen zum Thema Rechtsschutz, ergab eine Studie der Digitalagentur Mediaworx. Insgesamt wächst der Rechtsschutz-Suchmarkt danach jedes Jahr im Schnitt um zehn Prozent. Bei der Kombination aus Versicherer-Marke und Verkehrsrechtsschutz gab es 2020 über 106.500 Anfragen, überwiegend zum ADAC (58.000), zur Huk-Gruppe (16.000) sowie zu Allianz und Arag (je rund 8.000).
Allein im Jahr 2019 kamen vor deutschen Amts- und Landgerichten rund 160.000 Verkehrsunfallsachen über Haftung und Schadenersatz auf den Tisch, berichtet die Stiftung Warentest. Sie hat Hinweise zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest publiziert, die auch für Makler hilfreich sind.
Nützliche Police, aber viele Anbieter nicht beachtet
Policen-Inhaber müssten sich „keine Gedanken um Anwalts- und Gerichtskosten machen“, begründet Finanztest, und ordnet die Police als „nützlich“ ein. Schutz gebe es vielfach schon für weniger als 100 Euro Jahresbeitrag – bei einem Selbstbehalt des Kunden (SB) von 150 Euro pro Schadenfall. Finanztest rät zu diesem Selbstbehalt, weil der Jahresbeitrag sonst teils erheblich steigt. Die Begründung für 150 Euro SB ist allerdings fadenscheinig. Das hatte procontra bereits im Vorjahr kritisiert.
Es wurden auch nur 15 Angebote von 13 Anbietern getestet. Das erklärt sich aus der Test-Methodik. „Aus dem Dauertest von Rechtsschutzpaketen für die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr (PBV) wurden die Angebote, die mindestens das Qualitätsurteil ‚Gut' erreicht haben, ausgewählt und daraufhin untersucht, welchen Schutz sie als Einzelpolice nur für den Verkehrsrechtsschutz bieten“, schreibt Finanztest.
Dadurch fallen aber einige wichtige und häufig nachgefragte Anbieter durch das Test-Raster, insbesondere Arag, Roland, DEVK, KS Auxilia und Advocard.
Seite 1: Warum wichtige Anbieter nicht berücksichtigt wurdenSeite 2: Bleiben die Rechtsschutz-Beiträge stabil?
Diese Leistungen gibt es fürs Geld
Die getesteten Policen bieten fünf Leistungsarten, die hier jeweils anhand eines Beispiels beschrieben werden:
Ohne den Rechtsschutz muss der Betroffene seinen Anwalt selbst bezahlen. Kommt es zum Prozess, kommen Gerichtskosten dazu, Ausgaben für einen Sachverständigen – etwa beim Streit um einen Mangel am Auto – und Anwaltskosten des Gegners. Das kann teuer werden.
Rechtskosten gestiegen, einige Versicherer unprofitabel
Beispiel: Bei einer Diesel-Klage wegen manipulierter Abgaswerte und Rückabwicklung des Kaufs oder Schadenersatz wegen Wertminderung beträgt der Streitwert im Schnitt 23.000 Euro. Schon in der ersten Instanz fallen bis zu 5.400 Euro Anwaltskosten sowie 1.100 Euro Gerichtskosten an. Und zum 1. Januar 2021 sind auch die Gebühren für Anwälte und Gerichte gestiegen, im Schnitt um zehn Prozent, in sozialrechtlichen Angelegenheiten um 20 Prozent.
Da wundert es nicht, dass die Kunden eine große Erwartungshaltung zur Kostenübernahme haben, die Versicherer angesichts explodierender Rechtskosten aber genau hinsehen, wem sie die Deckungszusage geben und wem nicht. Einige Anbieter haben schon 2020 die Beiträge angehoben, andere werden folgen, weil sie aktuell nicht profitabel arbeiten.
Aktuell kosten Verkehrs-Rechtsschutzpolicen mit 150 Euro SB laut Finanztest zwischen knapp 90 und 145 Euro. Dafür wird sehr unterschiedlicher Inhalt geboten. So verzichten ADAC, Allianz, Allrecht/Deurag, Ergo, Huk24, Huk-Coburg, VRK und GWV generell auf Wartezeiten, die sich anderswo auf drei Monate belaufen. Bei einigen Anbietern wird der SB nicht fällig, wenn nur eine Erstberatung erfolgt, etwa bei ADAC, BGV Badische, Ergo und VGH.
Seite 1: Warum wichtige Anbieter nicht berücksichtigt wurdenSeite 2: Bleiben die Rechtsschutz-Beiträge stabil?

