Der Streit um zu Unrecht erhöhte Gebühren schwelt weiter. Obwohl der BGH im vergangenen Jahr der sogenannten „stillschweigenden Zustimmung“ einen Riegel vorgeschoben hat, ist die Bereitschaft vieler Banken gering, die zu Unrecht erhobenen Gebühren an die Kunden zurückzuerstatten. Bei der BaFin, die im Oktober vergangenen Jahres noch zur raschen Umsetzung des BGH-Urteils ermahnte, häufen sich seitdem die Beschwerden frustrierter Bankkunden.
Manche Banken gehen gegen ihre Kunden dabei besonders resolut vor – hierzu gehört die Volksbank Welzheim. Diese hatte nach der BGH-Entscheidung ihre Kunden vor die Wahl gestellt. Entweder sie verzichten auf die Rückzahlung der bereits gezahlten Gebühren und dürfen im Gegenzug ihr Konto weiterhin für eine monatliche Gebühr von fünf Euro behalten. Oder aber sie müssen mit einer Kündigung rechnen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stieß sich nicht an der Kündigung selbst, wohl aber an dem Schreiben der Bank, mit dem diese die Kunden vor die Wahl stellte. Dieses sei so formuliert, dass möglichst viele Kunden auf die Erstattung verzichten würden und somit in die Irre geführt werden.
Niederlage für Verbraucherschützer und weitere Klagen
Dieser Sichtweise wollte sich das Landgericht Stuttgart (Az: 34 O 98/21 KfH) nicht anschließen, wie nun die „Legal Times Online“ berichtet. Dass die Bank versuche, sich die Gebühren rückwirkend erstatten zu lassen, sei „aus kaufmännischer Sicht nachvollziehbar und auch für den Laien erkennbar“, erklärte das Gericht. In einer aktuellen Pressemitteilung teilte die Verbraucherzentrale mit, gegen den Richterspruch allerdings in Berufung gehen zu wollen. „Wie das Gericht die Auffassung begründet, bleibt abzuwarten. Aber wir bleiben dran, werden in Berufung gehen und sind zuversichtlich, dass die Entscheidung vom Oberlandesgericht aufgehoben wird“, erklärte Verbraucherschützer Niels Nauhauser.
Auch gegen andere Banken laufen Klagen – weitere Verfahren laufen gegen die Volksbank Ludwigsburg (zwei verschiedene Klagen), die Sparda Bank Baden-Württemberg sowie die flatexDEGIRO Bank AG, gegen die das Verfahren am 12. April vor dem Frankfurter Landgericht startet.
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