Deutschland hat ein gewichtiges Problem: „So dick war Deutschland noch nie“, titelte die Deutsche Gesellschaft für Ernährung bereits 2017. Dem Ernährungsbericht zufolge hatten 59 Prozent der Männer und 37 Prozent der Frau zu viele Kilos auf den Rippen. Insbesondere Männer gehen demnach immer früher in die Breite. Bereits in der Altersgruppe der 30- bis 35-Jährigen waren normalgewichtige Männer – Richtwert ist hier ein Body-Mass-Index (BMI) bis 25 – in der Minderheit.
Ein kleines Bäuchlein ist sicherlich kein Grund zur übermäßigen Sorge. Problematisch wird es aber, wenn das Übergewicht krankhaft wird, Menschen also adipös sind. Von Adipositas ist ab einem BMI jenseits der 30 die Rede. Ein Wert, der bei immer mehr Deutschen gemessen wird. Nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts von 2014 ist knapp jeder vierte Deutsche über 18 Jahren krankhaft fettleibig – mit zunehmender Tendenz. Laut Deutscher Ernährungsgesellschaft nahm von 1999 bis 2013 der Anteil adipöser Männer um 40 Prozent und der adipöser Frauen um 24,2 Prozent zu.
Corona verschärft Problem
Die Ursachen für diese Entwicklung sind allgemein bekannt. „Viele Menschen in Deutschland essen zu viele energiereiche Lebensmittel und bewegen sich zu wenig“, erklärt Professor Helmut Heseker, der am Ernährungsbericht mitgewirkt hat. „Preiswerte und schmackhafte Lebensmittel und Getränke mit hohem Energiegehalt sind nahezu überall verfügbar – egal ob zu Hause oder unterwegs. Und diese Faktoren machen es schwer, normalgewichtig zu bleiben.“
Durch die Pandemie hat sich zudem der Bewegungsradius vieler Deutschen weiter eingeschränkt – durch das Home Office entfällt der Arbeitsweg, der heimische Kühlschrank könnte zudem eine größere Anziehungskraft als die Betriebskantine ausüben. Laut einer DAK-Umfrage aus dem vergangenen Jahr hat knapp die Hälfte der befragten Arbeitnehmer zugegeben, sich im Home Office deutlich weniger zu bewegen als früher. Eine Gewichtzunahme von mindestens drei Kilo räumte zudem ein Drittel der Befragten ein.
Die Deutschen vermoppeln also – entsprechend wird es für immer mehr Menschen schwierig, an bezahlbaren Versicherungsschutz zu kommen. Wer adipös ist und eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben möchte, muss Risikozuschläge in Kauf nehmen. Bei der DEVK wird beispielsweise ein solcher zwischen 25 und 100 Prozent fällig. Einen festen Richtwert in der Branche, wie hoch die Risikozuschläge ausfallen, gibt es nicht – hier spielt neben Alter, Beruf und BMI auch die individuelle Einschätzung durch den Risikoprüfer eine Rolle. Generell lässt sich aber sagen: Ab einem BMI von 40 wird in der Regel kein Versicherungsschutz mehr angeboten, davor lassen ihn sich die Versicherer oftmals teuer bezahlen.
DEVK startet neues Angebot
Aus Sicht der Versicherer ist dabei nicht das Gewicht problematisch, sondern die damit verbundenen Folgekrankheiten. So gilt Adipositas als stärkster Risikofaktor für die Entwicklung von Diabetes Typ II. Darüber begünstigt Übergewicht auch die Entwicklung von Herz-Kreislauf- sowie bestimmter Krebserkrankungen. Laut Deutschem Krebsforschungszentrum entstehen schätzungsweise sieben Prozent aller Krebsfälle infolge von Adipositas.
Aus Sicht der Versicherungsnehmer sind die Risikozuschläge natürlich ärgerlich und stehen womöglich nicht selten dem Abschluss einer Versicherung entgegen. Entsprechend interessant dürfte darum wohl ein neues Angebot der DEVK sein. Diese möchte Kunden dabei unterstützen, gesünder zu leben und will diesen Lebenswandel finanziell honorieren.
Das neue Gesundheitsprogramm „VitalPlus“ ist dabei zunächst auf Versicherungskunden mit starkem Übergewicht ausgerichtet. Adipöse Kunden, die sich bereit erklären an dem Gesundheitsprogramm teilzunehmen und einen Monat nach Policierung die App „Zanadio“ runterladen, bekommen ihre Risikozuschläge reduziert – sofern sie denn abnehmen. Die App soll ihnen dabei mittels Ernährungsratschlägen sowie Informationen zu Bewegung und Verhalten helfen.
Wird nach einem Jahr ein Gewichtsverlust registriert, können die Kunden diesen der DEVK mitteilen. Ist ihr BMI unter die Marke von 30 gerutscht, entfällt der Risikozuschlag komplett. Doch auch über der BMI-Schwelle von 30 sind Reduzierungen möglich. Auf procontra-Nachfrage versichert eine Sprecherin, dass die Risikoklassen sehr fein abgestuft seien – selbst geringere Gewichtsverluste könnten sich finanziell für die Versicherungsnehmer lohnen.
Greift Artikel 41 VVG?
Doch handelt es sich hier wirklich um ein gutes Angebot für den wohlbeleibten Kunden? Für den auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Makler Guido Lehberg ist das Angebot des Kölner Versicherers in erster Linie geschicktes Marketing. „Das ist kein guter Wille der Versicherung, das ist im VVG festgeschrieben“, entgegnet Lehberg.
Tatsächlich heißt es im Versicherungsvertragsgesetz unter Paragraph 41: „Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird.“
Übertragen auf das Übergewichts-Thema bedeutet das: Zahlt der Versicherungsnehmer aufgrund seines Übergewichts einen Risikozuschlag, nimmt nach Vertragsschluss aber deutlich ab, kann er von der Versicherung die Streichung des Risikozuschlags verlangen. „Voraussetzung hierfür ist aber“, merkt Lehberg an, „dass der Versicherer bescheinigt, wofür der Risikozuschlag erhoben wird.“ Problematisch werde es nämlich, wenn gleich mehrere Faktoren einen Risikozuschlag auslösen. „Wenn dann nicht genau aufgeschlüsselt ist, wofür welcher Risikozuschlag erhoben wird, wird es schwierig für den Kunden, diesen wieder gestrichen zu bekommen.“
Seite 1: DEVK startet neues AngebotSeite 2: Weitere Möglichkeiten für bezahlbaren BU-Schutz
Das Problem im vorliegenden Fall: Bei der DEVK sieht man den Paragraphen 41 für den Risikofaktor Übergewicht nicht als einschlägig an. Als Begründung nennt eine Unternehmenssprecherin die starken Schwankungen, die es beim Körpergewicht einzelner Versicherter zu beobachten gibt. Ganz so einfach scheint es in der Tat nicht zu sein. So werde der Artikel 41 VVG durch die Artikel 158 Absatz 3 sowie den Artikel 176 modifiziert, erklärt Rechtsanwalt Tobias Strübing von der Rechtsanwaltskanzlei Wirth. „Danach ist eine Herabsetzung der Prämie nur möglich, wenn dies im Versicherungsvertrag mit dem Versicherer vorher vereinbart wurde.“ Entsprechende Klauseln in Verträgen seien zumindest ihm nicht geläufig, so Strübing.
Wer im Internet sucht, kann allerdings fündig werden – so berichtet Versicherungsmakler Peter Wolitza auf seiner Homepage beispielsweise von einem Fall, in dem die Basler den vereinbarten Risikozuschlag in Höhe von 25 Prozent wieder strich, nachdem sich der hohe Blutdruck des Kunden wieder eingepegelt hatte.
Doch selbst wenn diese Regelung zur Anwendung kommen sollte, findet Strübing das Argument des Versicherers nachvollziehbar. Zwar gebe es zu dieser Frage bislang kaum einschlägige Urteile, wohl aber Anmerkungen in den gängigen Rechtskommentaren. Diese besagen, dass eine Gefahrminderung von Dauer sein müsse. „Das kann bei Adipositas möglicherweise nicht erfüllt sein.“
Weitere Möglichkeiten für BU-Schutz
Wer mit Übergewicht zu kämpfen hat, dem stehen unter Umständen jedoch noch weitere Möglichkeiten zur Verfügung, günstigen BU-Schutz zu bekommen. So schränken einige Versicherer bei Sonderaktionen die Gesundheitsfragen stark ein – teilweise fällt hierbei auch die Frage nach der Körpergröße beziehungsweise dem Körpergewicht unter den Tisch. „Voraussetzung hierfür ist aber, dass es noch keine Folgeerkrankung zum Übergewicht gibt“, schränkt Lehberg ein. Insbesondere bei älteren Versicherungsnehmern ist das allerdings sehr unwahrscheinlich. Zumal die Versicherer das Risiko zunehmend auch bei Jüngeren im Hinterkopf haben. „Mir fällt derzeit keine Aktion ein, bei der der BMI nicht abgefragt wird“, so Lehberg.
Ausnahmen seien Aktionen, die sich nur an bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise Mediziner, richten. Natürlich besteht die Möglichkeit, eine BU-Versicherung schon als Kind beziehungsweise Jugendlicher abzuschließen – also dann, wenn krankhaftes Übergewicht noch kein Thema ist. Problematisch kann es dann werden, wenn beispielsweise nach der Ausbildung die vereinbarte BU-Rente erhöht werden soll, man mittlerweile aber schon unter Adipositas leidet. „Auch wenn bei der Nachprüfung auf Gesundheitsfragen verzichtet wird, hat man dann ein Problem“, warnt Lehberg. Denn bei der Frage nach dem BMI handele es sich nicht um eine Gesundheits-, sondern eine Risikofrage. „Darum sollte man unbedingt auf einen Tarif achten, der bei Erhöhung auf Risikofragen verzichtet“, rät Lehberg.
BU-Schutz über den Arbeitgeber
Eine dritte Option besteht im BU-Schutz über den Arbeitgeber. „Am besten für den Versicherungsnehmer ist es, wenn private Berufsunfähigkeitsverträge angeboten werden“, sagt Lehberg. Hierbei trifft der Arbeitgeber mit einem Versicherer eine Übereinkunft, dass dieser BU-Schutz mit stark verringerten Gesundheitsfragen anbietet, sofern eine bestimmte Anzahl der Beschäftigten im Betrieb beim Versicherer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. „Das hat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer den Vertrag auch nach einem Arbeitgeberwechsel fortführen kann“, so Lehberg. Voraussetzung ist hier natürlich, dass der Arbeitgeber diese Option auch anbietet.
BU-Schutz ist also auch unter bestimmten Umständen für schwer Übergewichtige zu normalen Preisen, sprich ohne Risikozuschläge, zu bekommen. Die Zahl der möglichen Fallstricke ist allerdings hoch. Spannend bleibt abzuwarten, ob und wie die Branche das Problem in Zukunft adressiert – die Zahl der Adipösen in Deutschland dürfte in den nächsten Jahren nicht weniger werden.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefällt, abonnieren Sie unseren täglichen kostenlosen Newsletter für weitere relevante Meldungen aus der Versicherungs- und Finanzbranche!
Seite 1: DEVK startet neues AngebotSeite 2: Weitere Möglichkeiten für bezahlbaren BU-Schutz

