Der Bordmonitor und ein Radio-Navigationsteil fehlten, doch die Schäden am Auto waren nach dem vermeintlichen Diebstahl überschaubar. Das machte den Kasko-Versicherer stutzig: Er hielt die Straftat für vorgetäuscht und lehnte infolgedessen eine Übernahme des Schadens ab. Doch lag die Versicherung mit dieser Sichtweise richtig? Oder hatte sie zu Unrecht die Auszahlung der Leistung abgelehnt? Über diese Frage hatte nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zu entscheiden (Aktenzeichen: 6 U 138/19).
Was war passiert?
Trotz funktionierender Safe-Lock-Funktion waren aus einem Auto Bordmonitor und Navi entwendet worden. Der Besitzer des Wagens beantragte daraufhin bei seiner Kaskoversicherung die Erstattung des Schadens in Höhe von 6.250 Euro nebst Zinsen. Nachdem sein Antrag abgelehnt wurde, zog der Mann vor das Landgericht Dortmund. Doch auch dort hielten die Richter den Diebstahl für vorgetäuscht und wiesen seine Klage zurück – der Fall ging in Berufung ein und landete schließlich vor dem OLG Hamm. Auch in zweiter Instanz fiel das Urteil eindeutig aus: Einen Diebstahl hatte es hier nicht gegeben.
So waren durch den Ausbau von Navi wie Bordmonitor keinerlei Schäden am Fahrzeug entstanden. Ebenfalls merkwürdig: Nach der Demontage der Scheinwerfer wurden die entsprechenden Schrauben wieder eingesetzt – und das, obwohl die Safe-Lock-Funktion des Autos eingeschaltet war. Und: Das Fenster des Wagens war zwar eingeschlagen, doch trotzdem war der untere Teil noch vorhanden. Für die Richter war es deshalb nicht nachvollziehbar, wie ein Dieb auf diese Weise ins Fahrzeug gelangt war.
„Es ist nicht vorstellbar, wie eine Person durch das entstandene Loch in das Fahrzeug geklettert sein soll, ohne diesen unteren Bereich der eingeschlagene Scheibe beiseite zu drücken“, heißt es in der Urteilsbegründung. Wegen des Safe-Locksystems hätte ein Dieb den innen liegenden Türöffner gar nicht betätigen können. Die Schlussfolgerung der Richter: Ohne Schlüssel habe der vermeintliche Täter nicht ins Fahrzeug gelangen können.
Der Sicht des Versicherers schloss sich daher auch das OLG Hamm an – der Fahrzeugbesitzer ging folglich leer aus.
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