Ein Hamelner Gastronom hat sich vor dem Landgericht Hannover gegen die Württembergische Versicherung durchgesetzt. Konkret ging es – wie derzeit vor vielen Gerichten – um Zahlungen aus einer abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherung.
Während zuletzt die Versicherer einige Erfolge für sich verbuchen konnten, setzte sich vor dem Hannoveraner Landgericht nun der Betreiber der Hamelner Curry Farm durch, wie der NDR berichtet. Das Gericht sprach Salvatore Chimelli insgesamt 8.100 Euro zu.
Aus Sicht des Gerichts war es unerheblich, dass bei Abschluss der Versicherung im Jahr 2019 das Corona-Virus noch nicht existierte. „Wenn da Infektionsschutzgesetz steht, gehe ich als Laie davon aus, dass ich gegen jede Art von Viren versichert bin, sei es Corona oder was sonst noch kommt“, begrüßte der Gastronom das Urteil gegenüber dem NDR und fügte an: „Schließung heißt Schließung - Infektion ist Infektion.“
Württembergische will Berufung einlegen
Das sehen die meisten Versicherer in der Regel anders, insbesondere diejenigen, die statische Verweise auf das Infektionsschutzgesetz in ihren Bedingungen haben. Auch die Württembergische verweist auf entsprechende Klauseln. Gegenüber dem NDR teilte das Unternehmen mit, gegen den Hannoveraner Schiedsspruch in Berufung gehen zu wollen.
Insgesamt haben die Versicherer im vergangenen Jahr Leistungen in Höhe von 900 Millionen Euro aus der Betriebsschließungsversicherung gezahlt, teilte der GDV auf seiner Jahrespressekonferenz mit. Dem stünden Beitragseinnahmen von 20 Millionen Euro gegenüber.
Auch deswegen betonen die Versicherer vehement, Pandemien nicht mehr alleine versichern zu können und machen sich für eine Public-Private-Partnership-Lösung stark.

