Folgen von Insolvenzantrag
Nach dem Insolvenzantrag der Element Insurance AG hat die Suche nach einer Lösung für zahlreiche Versicherungsnehmer begonnen. Die Lage ist ernst – schließlich hat Element die Auszahlung von Leistungen nach Versicherungsschutz vorerst gestoppt. Da Element über Kooperationspartner auch als Risikoträger für Wohngebäude- und Haftpflichtversicherungen agiert, rät der Bund der Versicherten Versicherungsnehmer bzw. deren Vermittlern dazu, sich schnellstmöglich Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer zu beschaffen.
Auch einige Kooperationspartner bemühen sich offenbar um neue Risikoträger, wie procontra auf Nachfrage erfuhr. Zu den Partner gehört neben zahlreichen Assekuradeuren wie Panda, Direkt-AS oder Manufaktur Augsburg auch die Bayerische.
Der Münchener Versicherer hatte zusammen mit Element Ende 2021 eine Versicherung für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs auf den Markt gebracht, mit der sich Versicherungsnehmer gegen Diebstahl, Vandalismus, Unfall- und Sturzschäden absichern konnten.
Auch für diese Kunden stellt sich nun die Frage, wie es mit ihrem Versicherungsschutz weitergeht. „Wir sind zwar in unserer Rolle nur der Vermittler des Produkts von Element, dennoch stellt die Situation sowohl uns als auch die betroffenen Kundinnen und Kunden vor Herausforderungen“, erklärte Bayerische-Vorstand Martin Gräfer auf procontra-Nachfrage.
Um Kunden – insgesamt geht es um etwa 5.000 Verträge – eine Lösung zu offerieren, bietet die Bayerische den betroffenen Kunden die Möglichkeit, die Verträge bei der Bayerischen fortzuführen. Allerdings zu höheren Prämien. „Die neuen erhöhten Prämien spiegeln die tatsächlichen Risiken wider, berücksichtigen die steigenden Inflationsraten, die zunehmenden Schadensaufwendungen und andere wirtschaftliche Entwicklungen, und sichern eine nachhaltige Leistungsfähigkeit“, so Gräfer.
In einem aktuellen Rundschreiben betonte der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis, dass es für Versicherungsmakler oberste Priorität habe, den Versicherungsschutz seiner Kunden zu erhalten. „Die Versicherungsnehmer sind daher vom Versicherungsmakler über diesen Umstand zu beraten und zumindest zu informieren“, so Michaelis. Gemeinsam sollte dann erörtert werden, ob eine Umdeckung möglich ist oder welche Schritte ergriffen werden sollen. Es könne schnell ein Maklerhaftungsproblem werden, „wenn der Kunde einen gewünschten Versicherungsschutz nicht hat und der Kunde auch nicht von seinem Makler über den teilweisen Verlust von Versicherungsschutz informiert wurde“, so Michaelis.