Versicherer stellt Zahlungen ein

Element-Insolvenz: BdV sieht dringenden Handlungsbedarf für Vermittler

Der in finanzielle Schieflage gerutschte Versicherer hat aufgehört, eingereichte Schäden zu bezahlen. Der BdV rät Kunden und Vermittlern nun zum Handeln - doch viele Kunden dürften gar nicht wissen, dass sie betroffen sind.

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13:01 Uhr | 13. Januar | 2025
Geschlossen-Schild an einer Tür

Die finanzielle Schieflage von Element hat viele Partner, Vermittler und Kunden überrascht.

| Quelle: Heiko119

Die Insolvenz der Element Insurance AG hat unliebsame Folgen für viele Versicherungsnehmer. Denn wie es von Seiten des vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bestellten Insolvenzverwalters Friedemann Schade (Kanzlei BRL Boege Rohde Luebbehuesen) heißt, wird der in finanzielle Schieflage geratene Versicherer eingehende und zukünftige Schadenfälle zwar weiterhin bearbeiten, jedoch an die Versicherungsnehmer keine Auszahlungen mehr tätigen.

Vielen Kunden droht hierbei eine böse Überraschung – schließlich dürfte nicht allen klar sein, dass hinter ihrer Versicherung Element als Risikoträger steht. Element hatte sich auf die Erstellung von „White Label Versicherungen“ fokussiert, tauchte dabei als Risikoträger nur im Hintergrund auf. Kooperationspartner sind unter anderem Autoprotect, Panda, Hepster, Direkt-AS oder die Bayerische.

Kritik an BaFin

Kunden, aber auch Vermittler, die die Policen betreuen, scheinen sehr verunsichert, wie es weitergeht. Dazu trägt aus Sicht des Bunds der Versicherten auch die Informationspolitik seitens der Finanzaufsicht BaFin bei. Eine öffentliche Bekanntmachung über den Insolvenzantrag, den die Behörde für den Berliner Versicherer tätigte, ist bislang nicht erfolgt.

„Es haben sich in den letzten Tagen Vermittler sowie Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns beschwert, weil sie nicht informiert wurden. Auch wurde die Frage gestellt, weshalb die BaFin erst so spät gehandelt und die Öffentlichkeit noch nicht informiert hat“, schildert BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos die vergangenen Tage.

Verbrauchern, aber auch Vermittlern, rät er, die bestehenden Verträge eingehend zu prüfen, ob hier nicht Element als Risikoträger in Erscheinung tritt. „Element-Versicherte sowie Versicherungsvermittler, die solche Verträge betreuen, sollten schnellstmöglich den Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer beschaffen und dabei eine vorläufige Deckungszusage erfragen, damit sofortiger Versicherungsschutz besteht“, so Papaspyratos. Dies gelte insbesondere für Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherungen.

Insolvenzverwalter sucht neue Risikoträger

Derweil prüft Insolvenzverwalter Schade Möglichkeiten, den Element-Vertragsbestand auf einen oder mehrere andere Versicherer zu übertragen. Gelingt dies nicht, werden die Versicherungsverträge binnen Monatsfrist nach der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Artikel 16 des Versicherungsvertragsgesetzes sieht vor, dass es hierfür keiner gesonderten Kündigung bedarf. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Charlottenburg rechnet Schade im Februar dieses Jahres.

Ihre bislang unbeglichenen Schäden müssen die Versicherungsnehmer dann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden. Ihre Forderungen haben Vorrang vor den anderen Gläubigerforderungen. Sollte allerdings nicht mehr ausreichend Geld vorhanden sein, um alle Forderungen zu erfüllen, erhalten die Kunden nur eine quotierte Leistung, sprich einen Bruchteil des entstandenen Schadens.

Noch bleibt jedoch abzuwarten, ob Insolvenzverwalter Schade eine Lösung für den insolventen Versicherer findet.