Fast auf den Tag genau vor vier Jahren startete Generali Vitality-Tarife in Deutschland in Verbindung mit Risikolebensversicherungen (Dialog) oder Berufsunfähigkeitsversicherungen (Generali Leben).
Die Tarife waren bereits vor ihrer Einführung heftig umstritten. Allerdings seien auch sie „aufsichtsrechtlich unter dem Aspekt der Wahrung der Belange der Versicherten überprüft“, so ein BaFin-Sprecher seinerzeit gegenüber procontra.
Diese Einschätzung teilt man beim Bund der Versicherten (BdV) wohl nicht. Der Verbraucherschutzverein hält die Bedingungen des „Fitness“-Tarifs „Vitality“ für undurchsichtig und klagt dagegen. Die Klage richtet sich gegen die Dialog Lebensversicherung, die zum Generali-Konzern gehört und Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) mit dem Gesundheitsprogramm „Vitality“ anbietet. Bei Abschluss würden Nachlässe bei der Versicherungsprämie als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten versprochen, so der BdV. Welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt, würden Verbraucher aber nicht erfahren, so die Kritik. Dem Vertragswerk sei an keiner Stelle zu entnehmen, wie das Punktesystem konkret ausgestaltet ist, hieß es vom BdV. Damit könnten die Versicherten eine Veränderung der Prämie weder vorher absehen, noch überprüfen. Weitere Kritikpunkte des BdV an den Generali-Bedingungen:
„Wir haben die Dialog Lebensversicherungs-AG aufgefordert, die intransparenten und unfairen Klauseln nicht mehr zu verwenden. Da der Versicherer unserer Abmahnung nicht gefolgt ist, haben wir Klage erhoben“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.