Gipfeltreffen betriebliche Vorsorge
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist fraglos einer der wichtigsten Bausteine für Beschäftigte, die ihren Lebensabend finanziell unabhängig und selbstbestimmt gestalten wollen. Doch für Unternehmen bringt die bAV in der Regel einige Herausforderungen mit sich: Denn wer möglichst alle Bedürfnisse der Mitarbeitenden abdecken will, kommt an der meist zeitintensiven Abfrage komplexer Tarifoptionen bei mehreren Anbietern nicht vorbei.
Dieser Aufwand entfällt mit Swiss Life Maximo, da hier mit einem einzigen Tarif sowohl die initiale Umsetzungsphase als auch die laufende Vertragsverwaltung für die Arbeitgebenden extrem schlank gestaltet werden kann – das spart Zeit, Aufwand und damit Kosten, erhöht aber gleichzeitig den Nutzen. Maximo richtet sich an alle Beschäftigten von 15 bis 65 Jahren. Die Versorgungslösung eignet sich für geschäftsführende Gesellschafter/-innen genauso gut wie für Einzelpersonen und Kollektiv-Lösungen.
Die fondsgebundene Rentenversicherung Swiss Life Maximo verbindet das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit und Rendite bei ihrer Altersvorsorge – denn das intelligente Anlagekonzept ermöglicht nicht nur weiterhin stark nachgefragte Garantien, sondern eröffnet gleichzeitig attraktive Renditechancen am Kapitalmarkt. Dafür stehen mehrere aktiv gemanagte Anlagestrategien sowie über 100 Einzelfonds und Fondsportfolios zur Verfügung. Die sorgen für höchste Flexibilität bei der Kapitalanlage. Seit Kurzem sind nun sogar nachhaltige, ESG-konforme Fonds von Swiss Life Asset Managers und weiteren Fondsgesellschaften verfügbar.
Auf die zukünftige Rentenhöhe kann man sich verlassen, denn eine garantierte Mindestrente und ein bereits zum Vertragsbeginn garantierter Rentenfaktor werden vereinbart. Für den Rentenbeginn besteht wahlweise eine mindestens 60- oder 80-prozentige Beitragsgarantie. Eine wahlweise automatische oder manuelle Gewinnsicherung, ein Ablaufmanagement vor Rentenbeginn sowie die Günstigerprüfung zum Rentenbeginn sorgen für zusätzliche Sicherheit. Eine gehaltsdynamische Zusage ist ebenso möglich wie die optionale garantierte Rentensteigerung ohne Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG. Darüber hinaus besteht für Unternehmen kein Nachfinanzierungsrisiko dank einer beitragsorientierten Leistungszusage (boLz).
Swiss Life Deutschland
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