Startschuss

Bundesrat verabschiedet die Altersvorsorgereform: Das Standarddepot kommt

Der Bundesrat hat den Weg für eine Neuordnung der Altersvorsorge in Deutschland geebnet und die entsprechende Reform verabschiedet. Verbände äußern Bedenken bezüglich eines staatlichen Altersvorsorgedepots. Überraschend: Die 1000-Euro-Prämie wurde von den Ländern gekippt.

Bundesrat stimmt über Altersvorsorgereform ab.

Mitglieder des Bundesrates nehmen an der 1065. Sitzung des Bundesrates teil. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur steuerfreien Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro überraschend nicht zu. Die Altersvorsorgereform wurde dagegen angenommen. | Quelle: picture alliance/dpa | Carsten Koall

Der Bundesrat hat den Weg für die Altersvorsorgereform freigemacht. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt, dass das Altersvorsorgereformgesetz nach dem Bundestag nun auch den Bundesrat passiert hat. Damit sei der parlamentarische Weg für eine Modernisierung der privaten Altersvorsorge frei. Aus Sicht des AfW entscheidet sich nun in der Umsetzung, ob die Reform tatsächlich bei den Menschen ankommt.

Die stärkere Kapitalmarktorientierung und neue Vorsorgemöglichkeiten könnten dazu beitragen, die private Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen. Entscheidend sind laut AfW nun klare Verordnungsdetails zu den neuen Produkten, zur Zertifizierung, zu Kostenregelungen, zu Wechselmöglichkeiten, zum Umgang mit bestehenden Riester-Verträgen sowie zum Verhältnis von digitalen Abschlusswegen und qualifizierter Beratung.

Mehr Flexibilität

Laut GDV sollen ab 1. Januar 2027 neue Produkte auf den Markt kommen: mit flexiblen Garantien, renditestärker und mehr Wahlmöglichkeiten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. „Mit der Reform wird die geförderte private Altersvorsorge breiter, individueller und die Förderung verständlicher. Rund 3,6 Millionen Selbständige erhalten erstmals vollen Zugang zur Förderung. Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt. Genau diese Kombination aus Modernisierung und Verlässlichkeit ist wichtig“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Bisher war eine 100-prozentige Beitragsgarantie für alle geförderten Produkte verpflichtend. Im Niedrigzinsumfeld ist das laut GDV zu einer strukturellen Renditebremse geworden. Künftig haben die Kunden die Wahl zwischen Produkten mit 100 Prozent, 80 Prozent oder ohne Beitragsgarantie. Die Garantie bestimmt die Renditechancen und begrenzt Schwankungen.

Bestehende Riester-Verträge geschützt

Für die rund 15 Millionen Menschen mit einem bestehenden Riester-Vertrag ändert sich laut GDV durch den heutigen Beschluss zunächst nichts. Ihre Verträge laufen unverändert weiter, die Förderung fließt weiter. Ab 2027 besteht die Möglichkeit, freiwillig in das neue System zu wechseln – eine Pflicht dazu gibt es nicht. Eine Übertragung des angesparten Kapitals in ein neues Produkt soll ohne Verlust der staatlichen Zulagen möglich sein. Die Wechselkosten sind gesetzlich auf 150 Euro für den abgebenden und 150 Euro für den aufnehmenden Anbieter begrenzt.

Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt laut GDV stark vom Einzelfall ab. Wer einen hohen Garantiezins hat, schon lange spart oder mehrere Kinder hat, fährt mit dem bestehenden Vertrag häufig besser. Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte das gemeinsam mit seinem Anbieter prüfen.

Staatliches Standarddepot in der Kritik

Neben den privaten Angeboten sieht die beschlossene Riester-Reform ab 2027 auch ein staatliches Standardprodukt vor. Die Reform verlangt zudem von den Anbietern, ebenfalls ein Produkt zur Verfügung zu stellen, das dieses gesetzlich definierte Risikoprofil erfüllt. Der vorgesehene Kostendeckel von 1 Prozent dürfte die Anbieter vor eine schwierige Aufgabe stellen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat seine deutliche Kritik an der Einrichtung eines staatlich gemanagten Fonds für die Altersvorsorge und dem beratungslosen Abschluss von Standardprodukten erneuert. „Es ist mehr als bedauerlich, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Altersvorsorgereformgesetz ohne wesentliche Änderungen abgesegnet hat“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Hier wurde die Chance vertan, wichtige Änderungen vorzunehmen. Damit werden gleiche Wettbewerbsbedingungen untergraben und echter Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung erschwert.“

Der BVK moniert, dass mit dem ab 2027 einzurichtenden „Staatsfonds" eine Rollenhybris des Staates entstehe, indem die öffentliche Hand gleichzeitig Regulierer, Kontrolleur und Produktanbieter werde und damit den Wettbewerb verzerre, wenn nicht gar zerstöre. Hinzu komme noch, dass gleichmachende, beratungslose Standardprodukte überhaupt nicht geeignet seien, individuellen Lebenslagen und Planungen der Vorsorgesparer zu entsprechen.

Auch der GDV findet es kritisch, dass der Staat künftig erstmals selbst ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt anbieten soll. Entscheidend bleibt aus Sicht des GDV, dass dabei keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern entstehen und Verbraucher transparent zwischen unterschiedlichen Angeboten wählen können.

Hier will auch der AfW die Ausgestaltung besonders aufmerksam verfolgen. Wenn ein solches Produkt am Kapitalmarkt investiert, darf aus Sicht des Verbandes nicht der Eindruck entstehen, es sei automatisch sicherer als private Angebote. „Kapitalmarktrisiken verschwinden nicht dadurch, dass der Staat organisatorisch danebensteht. Für alle Angebote müssen daher Transparenz, Verständlichkeit und faire Wettbewerbsbedingungen gelten“, teilt der AfW mit.

Beratung als Erfolgsfaktor

Auch der AfW betont zudem, welch wichtige Rolle der Beratung weiterhin zukomme. „Altersvorsorgeentscheidungen wirken über Jahrzehnte. Sie betreffen Förderlogiken, Kapitalmarktrisiken, Garantien, Auszahlungsfragen und bestehende Verträge. Das ist kein einfacher Online-Klick. Wer möchte, dass die neue private Altersvorsorge tatsächlich genutzt wird, muss Beratung als Erfolgsfaktor begreifen – nicht als Kostenproblem“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Frühstartrente wird noch erwartet

Neben den nun erwarteten Verordnungsdetails zum Altersvorsorgereformgesetz richtet sich der Blick des AfW auch auf die angekündigte und mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz verzahnte Frühstart-Rente. Der Verband erwartet hierzu kurzfristig einen ersten Gesetzentwurf.

„Die Frühstart-Rente kann ein starkes Signal für mehr Finanzbildung, Kapitalmarktteilhabe und frühzeitige Altersvorsorge sein. Entscheidend ist aber, ob sie wirklich breit und wirksam ausgestaltet wird. Wenn es ernsthaft um Teilhabe am Kapitalmarkt geht, sollte die Politik prüfen, möglichst viele Kinder und Jugendliche von Beginn an einzubeziehen statt sukzessive die jeweils jüngste Alterskohorte und die Frühstart-Rente mit echter Finanzbildung verbinden“, so Wirth.

Der AfW sieht in der Reform nicht das Ende der politischen Debatte, sondern den Beginn einer entscheidenden Umsetzungsphase. Beratung, fairer Wettbewerb und eine überzeugende Frühstart-Rente müssten jetzt im Mittelpunkt stehen. Nur dann werde aus dem Gesetz ein echter Fortschritt für Verbraucherinnen und Verbraucher.

1.000 Euro Prämie gekippt

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu. Die Länder kritisieren, dass sie und die Kommunen den Großteil der Kosten tragen müssten. Die Bundesregierung bedauere die Entscheidung, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer. Die Regierung halte an dem Plan für Entlastungen fest, dazu müssten alle ihren Beitrag leisten, also auch die Länder. Über die nächsten Schritte werde man zeitnah entscheiden, kündigte er an.

long story short

  • Der Bundesrat hat die Altersvorsorgereform endgültig beschlossen: Ab 2027 sollen neue, kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte mit flexibleren Garantien starten. Bestehende Riester-Verträge bleiben laut GDV unangetastet, ein freiwilliger Wechsel ins neue System soll ohne Verlust staatlicher Zulagen möglich sein.

  • AfW, GDV und BVK sehen die nun folgende Umsetzungsphase als entscheidend an. Besonders kritisch bewerten die Verbände das geplante staatliche Standardprodukt. Der BVK warnt vor Wettbewerbsverzerrungen und fehlender individueller Beratung, während der AfW Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen fordert.

  • Vermittlerverbände betonen die zentrale Rolle qualifizierter Beratung bei Altersvorsorgeentscheidungen. Parallel dazu scheiterte überraschend die geplante steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro im Bundesrat, weil Länder und Kommunen die finanziellen Belastungen kritisieren.