Reform der privaten Altersvorsorge

Bundesregierung setzt bei Altersvorsorge auf deutlich mehr Wettbewerb

Die Bundesregierung überarbeitet derzeit die Riester-Rente. Doch was heißt das genau? Darüber informierte die Bundesregierung nun gleich an zweierlei Stelle.

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14:07 Uhr | 23. Juli | 2024
Bastian Kunkel und Florian Toncar

Versicherungsmakler Bastian Kunkel interviewte unlängst FDP-Politiker Florian Toncar, seinerseits Staatssekretär im Bundesfinanzministerium

| Quelle: Youtube-Screenshot

Nachdem das Bundeskabinett das Rentenpaket II verabschiedet und das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf zur Reformierung der Betriebsrente vorgelegt hat, rückt zunehmend die Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge in den Blick. Hierzu hatte die Fokusgruppe private Altersvorsorge im vergangenen Jahr einige Empfehlungen vorgelegt – seitdem wird im Bundesfinanzministerium an einem konkreten Reformgesetz gearbeitet, dass eine Nachfolgelösung für die von vielen mittlerweile als gescheitert betrachtete Riester-Rente präsentieren soll.

Was genau die Bundesregierung plant, zeigen nun eine Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag sowie ein Interview, das der Versicherungsmakler Bastian Kunkel mit Florian Toncar, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, geführt hat.

Neuer Schwung für stillliegende Verträge?

Während das Finanzministerium sich in seiner Antwort auf die AfD-Anfrage knapp hält, geht Staatssekretär Toncar schon ein wenig mehr ins Detail.

So sollen künftig insgesamt drei Produktkategorien gefördert werden: Produkte ohne Versicherungsbezug (beispielsweise Fonds- oder ETF-Sparpläne, aber auch Fondspolicen ohne jegliche Garantien), Versicherungsprodukte mit abgesenkten Garantien (80 Prozent) sowie Versicherungsprodukte mit hundertprozentiger Beitragsgarantie.

Interessant hierbei: Laut Toncar sollen auch die Besitzer bestehender Riester-Verträge – das sind laut Statistik des Bundesarbeitsministeriums derzeit noch knapp 16 Millionen – die Möglichkeit bekommen, ihre alten Verträge in das neue Altersvorsorgemodell zu überführen. Voraussetzung hierfür sei die Zustimmung des Sparers sowie des Anbieters, stellte Toncar klar.

Dies könnte insbesondere für diejenigen Sparer interessant sein, die ihren Vertrag stillgelegt haben, ihn also nicht aktiv besparen. Gerade wenn sich ihnen die Möglichkeit bietet, ihr Geld risiko-, dafür aber auch chancenreicher an den Kapitalmärkten anzulegen, könnte das einige veranlassen, ihre Verträge wieder aktiv zu besparen.

Generell soll beim Vertrieb ein möglichst großer Wettbewerb herrschen. Während die Produkte mit Garantien naturgemäß den Versicherern vorbehalten sein werden, darf das Altersvorsorgedepot von nahezu allen lizensierten Finanzdienstleistern angeboten werden – damit sind neben klassischen Banken und Versicherungen auch Neobroker gemeint. „Damit haben wir mehr Wettbewerb“, so Toncar, „und so bekommen wir auch die Kosten herunter.“ Die hohen Kosten seien laut Toncar einer der Faktoren für die geringen Renditen der Riester-Rente gewesen. Um diese zu senken, sollen die Produkte auch möglichst einfach und standardisiert sein. „Es soll keine 1000 Verästelungen oder Varianten geben, die keiner mehr überblickt.“

Ständiges Wechselrecht geplant

Zudem, so ist der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf die AfD-Anfrage zu entnehmen, sollen Kunden auch ein ständiges Wechselrecht haben. „Um den Produktwettbewerb zu stärken, sollte der Wechsel zwischen Produkten jederzeit und mit keinen oder geringen Kosten möglich sein.“

Während bei der Förderung noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde, ist man bei der Gestaltung der Auszahlungsphase schon einen Schritt weiter. Neben der Verrentung will die Bundesregierung künftig auch Auszahlungspläne zulassen. Voraussetzung ist, dass diese bis zum 85. Lebensjahr reichen. Auf diese Weise schaffe man für die Sparer mehr Flexibilität und Freiheit, so Toncar.

Bleibt die Frage, wie das neue Produkt an den Mann bzw. die Frau gebracht werden soll. Hier zeigte sich Toncar überzeugt, dass es trotz aller Einfachheit ohne den klassischen Vertrieb auch zukünftig nicht gehen wird. „Wir werden bestimmte Gruppen für die private Altersvorsorge weiterhin nur auf dem konventionellen Weg erreichen.“ Erst in klassischen Beratungsgesprächen würden viele Kunden schließlich erst für das Thema private Altersvorsorge sensibilisiert. Gleichzeitig soll aber auch ein Vertrieb über Online-Kanäle oder Apps möglich sein. Auch sollen die Sparer die Möglichkeit haben, sich selbst um ihr Altersvorsorgedepot zu kümmern, entsprechende Fonds/ETF zu kaufen oder umzuschichten.

Entwurf soll im Sommer veröffentlicht werden

Noch im Sommer will das Finanzministerium seinen Reformentwurf vorstellen, der dann noch Kabinett und Bundestag passieren muss. „Unser Ziel ist es, die Reform noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen“, so Toncar. Sollte dies wunschgemäß verlaufen, sollen die neuen Regelungen zum 1. Januar 2026 greifen.

Das Video von Bastian Kunkel mit Florian Toncar können Sie hier anschauen.