Reform-Vorschlag

Für mehr Geld in der Startphase: IVS will Betriebsrentenrecht lockern

Das IVS fordert mehr Gestaltungsspielraum für die Auszahlungsphase von Betriebsrenten und möchte deshalb das Betriebsrentenrecht lockern. Worum es dabei konkret geht.

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11:09 Uhr | 23. September | 2024
Dr. Friedemann Lucius, stellvertretender IVS-Vorsitzender

Dr. Friedemann Lucius, stellvertretender IVS-Vorsitzender, möchte Betriebsrenten effektiver und attraktiver gestalten

| Quelle: IVS

Das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS) fordert mehr Flexibilität für die Auszahlungsphase von Betriebsrenten. Derzeit müssen bei Direktversicherungs- und Pensionskassenzusagen sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung laufender Renten verwendet werden. Das führt zu niedrigen Startrenten, die erst allmählich durch die Zuteilung von Überschüssen ansteigen und am höchsten sind, wenn die Rentnerin oder der Rentner verstirbt.

Das IVS schlägt eine Alternative vor: Der Gesetzgeber soll bei Pensionskassen und Direktversicherungen höhere Startrenten ermöglichen, die dann je nach Kapitalanlageentwicklung zwar nicht nur steigen, sondern auch sinken können, aber zu keinem Zeitpunkt ein garantiertes Mindestniveau unterschreiten.

Mehr Flexibilität in der Rentenphase

„Die frühe Rentenphase kann und muss attraktiver werden“, sagt Dr. Friedemann Lucius, stellvertretender IVS-Vorstandsvorsitzender. Dann werde auch deutlich, dass lebenslange Renten aufgrund der Überschussbeteiligung erheblich früher als angenommen eine positive Beitragsrendite erzielten.

Das IVS setzt sich nach eigenen Angaben seit Jahren für mehr Flexibilität in der Rentenphase ein. Bislang wurden die Vorschläge jedoch nicht in den Gesetzesentwurf zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) aufgenommen.

„Offenbar besteht immer noch eine weit verbreitete Aversion gegen das Risiko, dass eine einmal gezahlte Rente auch wieder sinken kann“, vermutet Lucius. „Die Chance auf höhere Renten wird niedriger bewertet als das Risiko des Absinkens“. Das IVS appelliert deshalb an den Gesetzgeber, mehr Vertrauen in die Gestaltungskompetenz der Betriebspartner zu haben und ihnen die Gestaltung der Rentenphase zu überlassen. Noch sei es dafür nicht zu spät. Die anstehende Reform des Betriebsrentenrechts durch das BRSG II biete eine gute Gelegenheit dazu.