Bei Erwachsenen spielt das Einkommen eine Rolle. Wer als Angestellter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient, kann sich privat krankenversichern. Diese wird jährlich angepasst und liegt in 2023 bundesweit bei 66.600 Euro brutto (monatlich 5.550 Euro). Beamte, Selbstständige und Studenten können sich ohne Mindestverdienst privat versichern.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung muss für jedes Familienmitglied in der PKV in der Regel ein eigener Beitrag gezahlt werden. In der GKV ist hingegen eine kostenlose Familienversicherung der Kinder üblich. Folgende Grundregeln* gelten für die Krankenversicherung von Kindern:
Alle Optionen im Überblick
Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Eine private Versicherung des Kindes ist möglich, allerdings bieten dies nicht alle Anbieter an. In diesem Fall erfolgt eine übliche Gesundheitsprüfung. Sind beide Eltern hingegen privat versichert, wird das Kind auch privat krankenversichert. Es kann nicht gesetzlich versichert werden.
Ist ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden (Optionen siehe Grafik). Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist dabei nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich Versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat – diese liegt in 2023 bei 66.600 Euro. Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Einschränkung indes nicht.
Formlose Anmeldung für Nachversicherung
Ist mindestens ein Elternteil in einem PKV-Tarif versichert, können neugeborene Kinder problemlos nachversichert werden – ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Wartezeiten. Die Anmeldung eines Neugeborenen kann in der Regel formlos erfolgen. Einzige Voraussetzung: Ein Elternteil muss am Tag der Geburt mindestens seit drei Monaten privat krankenversichert sein und die Anmeldung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgen. Bei einigen PKV-Anbietern können Kinder sogar in höhere Tarifstufen als die der Eltern versichert werden.