Anlässlich der ersten Lesung des Altersvorsorgereformgesetzes diese Woche im Bundestag pocht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf eine grundlegende Überarbeitung. Dies sei notwendig, um die benötigten realistischen Rahmenbedingungen und wirtschaftlich tragfähigen Produkten, sowie die qualifizierte Beratung zu ermöglichen, die es für die durch das Gesetz beabsichtigte nachhaltige Stärkung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge brauche.
Einer der zentralen Kritikpunkte des BVK ist die, laut Entwurf, über die gesamte Vertragslaufzeit ausgedehnte ratierliche Vergütung für das Nachfolgerprodukt der Riester-Rente. Bislang werden die staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukte Vermittlern über das Zillmer-Verfahren vergütet, das eine sofortige Auszahlung der Abschlussprovision bei fünf Jahren Stornohaftung vorsieht.
Drohender Beratungsmangel
Beim BVK sorgt man sich, dass das geplante Zillmer-Verbot die betriebswirtschaftliche Kalkulation vieler Vermittlerbetriebe für die Altersvorsorgeberatung infrage stellen könnte. Faktisch würde dies einen Beratungsmangel bedeuten und die Reform konterkarieren, so der Vermittlerverband.
Erst vor wenigen Tagen war ein Ifa-Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass das geplante Zillmerverbot vor allem den Menschen die Beratung entziehen würde, die am dringendsten etwas für ihre Altersvorsorge tun müssten.
Schlagabtausch zwischen Heinz und Kleinlein
Vor dem Hintergrund dieser ohnehin sehr angespannten Lage unter Vermittlern argumentierte der Aktuar und frühere Sprecher des Bund der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein, kürzlich, dass auch das Zillmer-Verbot die Lebensversicherer nicht daran hindern werde, insgesamt hohe Provisionen an ihre Vermittler auszuzahlen. Schließlich würden schon seit etlichen Jahren Provisionen deutlich oberhalb des Zillmer-Satzes von 25 Promille an die Vermittler ausgezahlt und auf das Versichertenkollektiv umgelegt. Somit würden die Provisionen durch die Reform nur über einen längeren Zeitraum gestreckt, aber nicht insgesamt in ihrer Höhe gesenkt.
Teilweise Entziehung der Geschäftsgrundlage
In den Augen der Vermittlerverbände, die für ihre Mitglieder eine teilweise Entziehung der Geschäftsgrundlage und für die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Mangel an dringend benötigter Beratung befürchten, ist das eine Provokation. Kleinleins Vorwürfe „halten wir für ideologisch und interessengeleitet, um unseren Berufsstand zu diskreditieren“, wird BVK-Präsident Michael H. Heinz im Versicherungsjournal zitiert. Auch die Vermittlerverbände Votum und AfW kritisieren in dem Medienbericht den drohenden Umstand, dass der ganz überwiegende Großteilt der Beratungsleistung zwar zu Beginn vom Vermittler verbracht würde, er seine Vergütung dafür aber in sehr kleinen Schritten erst über Jahrzehnte ausgezahlt erhielte.
Heinz‘ Attacke, speziell den Vorwurf einer Diskreditierung des Vermittler-Berufsstands, kontert Axel Kleinlein auf der Social-Media-Plattform Linkedin. Dass es ihm mit seiner kürzlichen Kritik nicht um ein „in den Schmutz ziehen“ der Vermittler, sondern um einen Kostendeckel und bessere Produkte gegangen sei, habe der „Chefideologe des BVK“ nicht verstanden, schreibt Kleinlein in seinem auf Heinz zugespitzten Post.
Hitze Diskussion um Altersvorsorge-Reform
Die Diskussion um das Altersvorsorgereformgesetz wird seit Wochen hitzig geführt. Neben dem Riester-Nachfolgeprodukt geht es auch um die Einführung eines Standarddepots. Hierzu hatte sich der Versichererverband GDV so positioniert, dass eine persönliche Beratung durch Vermittler nicht notwendig sei. Ein Standpunkt, den BVK-Präsident Heinz im procontra-Interview heftig kritisierte. Auch zum Standarddepot hatte sich Kleinlein bezüglich der 1,5 Prozent Effektivkosten kritisch geäußert. Diese würden dazu führen, dass den Sparerinnen und Sparern über eine lange Vertragslaufzeit schnell zehntausende Euro an Kapital entgehen würden.


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