Steuerberater-Pensionskasse: Tod auf Raten?

Die Steuerberater-Pensionskasse kämpft mit juristischen Mitteln um die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes. Damit gehen die Lichter wohl erst zum Jahresende aus. In Sachen Transparenz droht schon viel früher der Super-Gau.

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08:03 Uhr | 23. März | 2020
Die BaFin hat der Steuerberater-Pensionskasse den Geschäftsbetrieb untersagt. Rechtskräftig ist dieser Bescheid aber noch nicht.

Die BaFin hat der Steuerberater-Pensionskasse den Geschäftsbetrieb untersagt. Rechtskräftig ist dieser Bescheid aber noch nicht. Foto: BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) musste schon drei Pensionskassen das Neugeschäft untersagen, die nicht rechtzeitig ihre Geschäftstätigkeit auf die niedrigen Erträge umgestellt hatten (procontra berichtete). Betroffen ist vor allem die Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs (DSV) in Bonn (procontra berichtete).

Deren Vertreterversammlung hatte am 11. Dezember ein Sanierungskonzept beschlossen, doch die Kasse verfügt nicht mehr über die erforderlichen Eigenmittel. Die BaFin ist skeptisch, ob der Turnaround gelingt. Die Behörde hatte den ursprünglichen Sanierungsplan schon im Mai 2019 abgelehnt und auch den späteren Finanzierungsplan nicht genehmigt. Stattdessen widerrief die Behörde am 6. Februar die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Der Bescheid ist allerdings noch nicht bestandskräftig (procontra berichtete).

Pensionskasse hat wohl noch bis Juli Zeit

Die DSV hat inzwischen rechtliche Schritte unternommen. Wie aus einer Adhoc-Mitteilung vom 11. März hervorgeht, legte die Kasse fristgemäß Widerspruch gegen den BaFin-Bescheid ein. Gleichzeitig wurde die BaFin gebeten, eine Frist zur weiteren Begründung des Widerspruchs zu gewähren. Hintergrund: Man will die Mitgliedervertretung als oberstes Organ der Kasse über das Vorgehen zur BaFin-Verfügung entscheiden lassen. Die nächste Vertreterversammlung findet erst am 23. Juni 2020 statt – falls Corona das überhaupt zulässt.

Interessant ist nun die Reaktion der BaFin auf diesen Wunsch. Offiziell ist da in solchen Fällen jedoch nichts zu erfahren. „Ich bitte um Verständnis, dass ich mich aufgrund meiner Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich nicht zu einzelnen Unternehmen oder laufenden Verfahren äußere“, sagte ein Sprecher auf Nachfrage von procontra. Verfolgt man die nun seit fast einem Jahr andauernde Auseinandersetzung, darf man davon ausgehen, dass die BaFin an ihrer inhaltlich gut begründeten harten Linie festhält, aber der Kasse die gewünschte die Frist zur Begründung des Widerspruchs einräumt. Damit hätte die DSV wohl Zeit, sich bis Anfang Juli zu äußern. Falls die Versammlung wegen der aktuellen Corona-Einschränkungen erst später stattfinden kann, womöglich später.

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Nach erfolglosem Widerspruch bliebe noch die Klage

Gibt die Mitgliederversammlung dem Widerspruch statt, wäre wieder die BaFin am Zug. Dann würde wohl verfügt, dass der Geschäftsbetrieb endet. Dann wiederum könnte die DSV Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Main gegen die Verfügung einreichen. Was das Ende der Kasse weiter hinauszögern dürfte – wohl bis zum Jahresende 2020 oder darüber hinaus.

Das wäre nicht die einzige Klage. Schon jetzt haben Anleihegläubiger der DSV Klage gegen die Kasse auf Zahlung der zum Zinstermin 17. September 2019 fälligen Zinsen, die die Kasse schuldig blieb, beim Landgericht Frankfurt/Main erhoben (Az.: 3-14 O 11/20). Es geht um 437.500 Euro. Die DSV hatte 2014 nachrangige Schuldverschreibungen im Nennbetrag von zehn Millionen Euro mit zehnjähriger Laufzeit zu 4,375 Prozent Zins begeben. „Aus Rechtsgründen besteht keine Zahlungspflicht“, heißt es in der Adhoc-Mitteilung. Klar ist: Zahlungen an die Anleihegläubiger dürfen erst nach Abwicklung sämtlicher bestehender Versicherungsverträge erfolgen.

Ende der Transparenz nach Delisting der Anleihe

Nun beabsichtigt die Steuerberater-Pensionskasse, die Anleihe aus dem Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zurückzunehmen. Für das Delisting wird die Baader Bank beauftragt, die die Kündigung gegenüber der Deutschen Börse zum nächstmöglichen Zeitpunkt erklären soll. Grund: Das Handelsvolumen sei quasi zum Stillstand gekommen und rechtfertige den Aufwand für die Kasse nicht mehr. Mit Ablauf der Kündigungsfrist, die sechs Wochen beträgt, würde der Handel der Anleihen im Freiverkehr eingestellt werden.

Das wäre auch das Ende der ohnehin sehr schwachen Informationspolitik der Kasse gegenüber der Öffentlichkeit. Dass überhaupt über die Schieflage informiert wurde, ist einzig dem Umstand zu verdanken, dass die Kasse besagte Nachrangdarlehen begeben hat und somit der börslichen Adhoc-Publizität unterliegt. Sie muss also bei besonderer Lage Adhoc-Mitteilungen herausgeben. Das fällt nach dem Delisting weg.

Fazit: Der Kasse bleibt kaum eine andere Wahl, als sich gegen die BaFin-Anordnung rechtlich zu wehren, will sie die Abwicklung (interner Run-off) noch verhindern. Die Versicherten müssen mit erheblichen Leistungskürzungen rechnen, da hinter der DSV keine Trägerunternehmen und Arbeitgeber stehen, die bei Schieflage der Kasse für Leistungen der Arbeitnehmer eintreten müssten. Auch Protektor sowie der Pensionssicherungsvereins (PSV) springen nicht ein. Auch deswegen will der Gesetzgeber künftig auch Pensionskassen unter den Insolvenzschutz des PSV stellen (procontra berichtete).

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