Riester-Fondspolicen
Dürfen Versicherer den Rentenfaktor in Rentenversicherungsverträgen wie Riester-Fondspolicen nachträglich senken und sich dabei auf sinkende Kapitalmarktzinsen berufen? Diese Frage wollen die Bürgerbewegung Finanzwende und die Verbraucherzentrale NRW vor Gericht abschließend klären lassen. Dazu haben sie schon vor einiger Zeit Klage beim Oberlandesgericht Köln eingereicht. „Jetzt warten wir auf den Verhandlungstermin“, so Finanzwende-Sprecher Tobias Hanraths gegenüber procontra.
Die Klage richtet sich zunächst gegen die Zurich-Versicherung. Da aber auch andere Gesellschaften wie zum Beispiel Axa und LVP ähnliche Vertragsklauseln nutzen, um Rentenansprüche zu mindern, ist es das Ziel der Verbraucherschützer, ein Grundsatzurteil zu erstreiten. Ein solches Urteil könnte ihrer Einschätzung nach tausenden Riester- und Lebensversicherungskunden mit fondsgebundenen Riesterverträgen zu höheren Renten verhelfen.
Das Landgericht Köln hatte bereits 2023 einem Riester-Sparer Recht gegeben, der gegen die einseitige Kürzung seines Rentenanspruchs durch die Zurich geklagt hatte (Az.: 26 O 12/22). Das Versicherungsvertragsgesetz sehe nicht vor, dass ein Versicherer den einmal vereinbarten Rentenfaktor einfach absenken könne, sollten zum Beispiel die Zinsen am Kapitalmarkt sinken, urteilte das Gericht.
Der Rentenfaktor in Riester-Fondspolicen legt fest, wie viel Rente der Kunde pro 10.000 Euro angespartes Kapital bekommt. Beträgt das Kapital zu Rentenbeginn zum Beispiel 30.000 Euro und der Rentenfaktor 35, ergibt das eine Monatsrente von 105 Euro, bei einem Rentenfaktor von 30 hingegen nur 90 Euro. In dem verhandelten Fall hatte die Zurich den Rentenfaktor wegen der anhaltend niedrigen Zinsen um fast ein Viertel gekürzt.
Mit dem Gang vor das Oberlandesgericht möchten die Verbraucherschützer nun klären lassen, ob es sich bei dem Landgericht-Urteil, wie die Zurich behauptet, nur um eine Einzelfallentscheidung handelt oder ob dieses Urteil auf alle betroffenen Riester-Kunden angewendet werden kann.