Auswirkungen auf zahlreiche Produkte
Der Höchstrechnungszins soll zum Jahresbeginn von derzeit 0,25 auf ein Prozent erhöht werden. Das vermeldet der Gesamtverband der Versicherer und beruft sich auf Aussagen des Bundesfinanzministeriums. Auf procontra-Nachfrage bestätigte eine Sprecherin die Meldung.
Somit steht die erste Erhöhung des Höchstrechnungszinses seit über 30 Jahren fest. Die Entscheidung des Ministeriums, das damit der Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung folgt, kommt zudem noch rechtzeitig. In einem Pressgespräch hatte Guido Bader, Chef der Stuttgarter Lebensversicherung, zu einer Entscheidung bis spätestens Ende April gemahnt, da die Versicherer Zeit bräuchten, ihre Tarife neu zu kalkulieren.
„Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren“, lobte GDV-Geschäftsführer in einer Pressemitteilung die Entscheidung des Ministeriums. Versicherer können ihren Kunden durch den geänderten Zins im Neugeschäft höhere Garantien bieten. Auch die Prämien bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen können sinken.
Durch die deutliche Erhöhung des Zinses könnte gar ein Riester-Comeback bei einigen Versicherern wieder möglich erscheinen. „Wenn sich etwas am Höchstrechnungszins tun sollte, wäre Riester wieder ein attraktives Produkt“, hatte beispielsweise R+V-Vorständin Claudia Andersch bei der diesjährigen Bilanzpressekonferenz des Wiesbadener Versicherers wissen lassen.
Trotz des gestiegenen Zinses plädieren die Versicherer jedoch weiterhin für eine Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge. So machte sich Jörg Asmussen erneut für eine Absenkung der Mindestbeitragsgarantie stark, „damit mehr Geld in renditeträchtigere Anlagen investiert werden können“.