Betriebliche Altersversorgung

Weiteres Sozialpartnermodell vereinbart

Angestellte des privaten Bankgewerbes sollen zukünftig die Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung nach dem Sozialpartnermodell bekommen. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde nun bekannt. Das sind die Details:

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16:11 Uhr | 23. November | 2023
Sozialpartnermodell

Die Sozialpartner im privaten Bankgewerbe haben ein Sozialpartnermodell vereinbart.

| Quelle: zhuweiyi49

Mit dem Sozialpartnermodell wollte die Politik die betriebliche Altersversorgung in Deutschland stärken. Doch auf weitverbreiteten Anklang ist der neue Durchführungsweg, der ohne Garantien und Arbeitgeberhaftung auskommt, bislang nicht gestoßen. Die einflussreiche Gewerkschaft IG Metall wies das Sozialpartnermodell erst im Oktober zurück – statt auf neue bAV-Modelle will die Gewerkschaft lieber auf die gesetzliche Rente setzen.

Nun gibt es aber eine Erfolgsmeldung: So haben sich die Gewerkschaften Verdi und DBV sowie der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes auf ein Sozialpartnermodell geeinigt. Die Details:

  • Für die organisatorische Abwicklung ist die BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG zuständig

  • Der BVV Pensionsfonds wird das Produkt in zwei Varianten anbieten: einer chancen- und einer sicherheitsorientierten. Die chancenorientierte Variante ermöglicht eine höhere Kapitalanlagerendite als die sicherheitsorientierte Variante.

  •  Die Entscheidung, ob das neue Modell eingeführt wird, liegt bei den einzelnen Unternehmen

  •  Unternehmen, die sich für das neue Modell entscheiden, zahlen zu Beginn 1,75 Prozent des Brutto-Monatsgrundgehalts. Dieser Betrag steigt nach zwei Jahren auf zwei Prozent und schließlich auf 2,25 Prozent. Für nicht-tarifgebundene Unternehmen gelten niedrigere Stufen (1,15/ 1,4/ 1,65 Prozent) – damit soll es diesen Unternehmen erleichtert werden, bislang nichtversorgte Arbeitnehmer zu erreichen.

  •  Arbeitnehmer zahlen mindestens ein Prozent ihres Brutto-Monatsgehalts

  •  Für geringe Einkommen unter 2.575 Euro im Monat gibt es eine Sonderregelung: Arbeitgeber zahlen für diese Angestellten ab sofort den Höchstbeitrag von 2,25 (bzw. 1,65) Prozent. Die Betriebsparteien können zudem regeln, dass die Arbeitnehmer von ihren Beiträgen befreit werden.

Neben dem Bankengewerbe hat auch die Chemiebranche ein Sozialpartnermodell eingeführt. Ein weiteres Modell gibt es beim Energieversorger Uniper. Beim Modell für die Angestellten des Versicherers Talanx fehlt weiterhin die Zustimmung der Finanzaufsicht BaFin. Diese ist auch notwendig, bevor das Sozialpartnermodell für die Banker in Kraft treten kann.