Rentenpaket II

Wie Rentenniveau und Generationenkapital gestaltet werden sollen

Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben das „Rentenpaket II“ der Bundesregierung vorgestellt. procontra liefert die wichtigsten Punkte im Überblick.

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19:03 Uhr | 05. März | 2024
Reichstag Berlin Bundesregierung

Die Bundesregierung stellte das Rentenpaket II vor

| Quelle: bluejayphoto

Das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung reicht schon lange nicht mehr, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Mit dieser düsteren Aussicht starten viele Vermittler ihre müßige Überzeugungsarbeit beim Kunden zu mehr Eigeninitiative zur Altersvorsorge. Die Bundesregierung stellt am Dienstag das zweite Rentenpaket zur Stabilisierung der Altersversorgung in Deutschland vor. Die wichtigsten Fakten zum Rentenniveau und Generationenkapital.

Rentenniveau

  • Eine „Niveauschutzklausel“ in der Rentenanpassungsformel verlängert die bestehende Haltelinie bei 48 Prozent dauerhaft. Sie ist bis zur Rentenanpassung im Juli 2039 gesetzlich verankert und wirkt somit bis Juni 2040.

  • Die Renten bleiben an die Lohnentwicklung gekoppelt.

  • Der Beitragssatz von 18,6 Prozent bleibt nach aktuellen Prognosen bis 2027 stabil. Ab 2028 erwartet die Bundesregierung einen Anstieg auf 20 Prozent, ab 2035 auf 22,3 Prozent – dieser Wert soll durch das „Generationenkapital“ bis 2045 stabil bleiben.

Generationenkapital

  • Aufbau eines dauerhaften Kapitalstocks durch Darlehen aus dem Bundeshaushalt und durch Übertragung von Eigenmitteln vom Bund. Bis 2030 soll so ein Kapitalstock von 200 Milliarden Euro entstehen.

  • Für diesen Kapitalstock werden keine Beiträge verwendet.

  • Die Stiftung „Generationenkapital“ soll ab 2036 den Rentenbeitragssatz entlasten, durch Ausschüttungen von durchschnittlich 10 Milliarden Euro pro Jahr.

  • Diese Gelder werden renditeorientiert und global diversifiziert am Kapitalmarkt investiert.

  • Innerhalb des Generationenkapitals schützt bei Ausschüttungen ein Sicherheitspuffer die Substanz des Stiftungsvermögens, vor allem das gewährte Darlehen.

  • Die Gelder aus dem Generationenkapital müssen zweckgebunden als Ausschüttungen an die gesetzliche Rentenversicherung verwendet werden.