5 aktuelle Urteile für Makler

Der BGH hat sich erneut mit dem Streitthema BSV und Corona-Lockdown befasst. Müssen Arbeitgeber die bAV als monatliche Rente oder Einmalzahlung gewähren und wie sinnvoll ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht für Hufschmiede? Die folgenden Urteile liefern Aufschluss. | Quelle: pixalot
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Haftung für lahmendes Pferd?

Muss ein Hufschmied für die Behandlungskosten eines lahmenden Pferdes haften? Mit dieser Frage befasste sich das Landgericht Koblenz (Az.: 3 O 80/21) kürzlich. Der Fall im Detail: Eine Pferdebesitzerin musste für die Behandlung ihres Tieres in der Tierklinik 33.670 Euro bezahlen. Ihr Pferd war durch einen im Huf steckenden Nagel stark verletzt worden, nachdem es zuvor bei einem Hufschmied gewesen war. Am darauffolgenden Morgen lahmte das Tier. Die Klägerin war jedoch nicht in der Lage, zu beweisen, dass der Schmied tatsächlich seine Schutzpflicht verletzte und für den Nagel im Huf die Verantwortung trug. Aus dem Grund lehnten die Richter die Klage der Pferdebesitzerin ab.
Quelle: pixalot
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Auch Unfallopfer sind verantwortlich.

Wenn die Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern auf Autobahnen stark überschritten wird, können auch Unfallopfer bei einem Verkehrsunfall zur Verantwortung gezogen werden. So entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein nun in einem Verfahren: Bei einem Überschreiten der Richtgeschwindigkeit um circa 70 Stundenkilometer haftet das Unfallopfer eines Verkehrsunfalls zu 25 Prozent. Der konkrete Fall: Eine Autofahrerin war von der rechten auf die linke Fahrbahn gewechselt und dabei zu nah vor einem links fahrenden Fahrzeug eingeschert. Sie gab an, trotz Blick in den Seiten- und Rückspiegel das Fahrzeug nicht gesehen zu haben. Vor dem Unfall sei sie bereits sekundenlang auf dem Fahrstreifen gefahren. Die Richter vertraten indes eine andere Auffassung: Die Klägerin habe in verkehrsgefährdender Weise die Spur gewechselt und wegen der deutlichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit „trete die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs nicht zurück“. Im Gegenteil: Durch die hohe Geschwindigkeit sei die Gefahr größer gewesen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich auf die Fahrweise nicht einstellen konnten und die Geschwindigkeit der Frau unterschätzten.
Quelle: franckreporter
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Lokale Glättegefahr

Eine winterliche Räum- und Streupflicht ist nicht nur bei einer allgemeinen Glätte angezeigt, sondern auch im Falle einer „ernsthaften lokalen Glättegefahr“. Das hat das Landgericht Berlin in folgendem Fall entschieden (Az.: 22 O 121/21): Auf dem Rückweg von einem Corona-Testzentrum war eine Frau auf einem nicht gestreuten Gehweg auf dem Gelände einer Klinik ausgerutscht, sie erlitt eine Sehnenruptur und war danach fast zwei Jahre lang arbeitsunfähig krankgeschrieben. Daraufhin verklagte die Frau die Räumungsfirma auf Schadensersatz. Die Firma gab an, dass am Tag des Unfalls in Berlin keine allgemeine Glätte geherrscht habe. Den Einwand ließen die Richter nicht gelten: Eine Streupflicht bestehe auch im Falle einer „ernsthaften lokalen Glättegefahr“, wie es auf dem Klinikgelände der Fall war.
Quelle: Astrid860
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Betriebsschließungspolice greift bei Lockdown

Erneut hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema Betriebsschließungsversicherung befasst (Az.: IV ZR 465/21). Anders als bei seinem Urteil im vergangenen Jahr entschied der BGH nun, dass ein Corona-Lockdown in Einzelfällen von der Betriebsschließungsversicherung umfasst sein kann. Dabei komme es auf die exakte Formulierung der Versicherungsbedingungen an. Im konkreten Fall ging es um einen Hotelier aus Niedersachsen, der seinen Betrieb während des zweiten Lockdowns im November 2020 hatte schließen müssen. In den AGB des Versicherers waren die versicherten Krankheiten nicht einzeln aufgezählt, stattdessen wurde auf das Infektionsschutzgesetz und die dort genannten Krankheiten verwiesen. Ob die Version des Infektionsschutzgesetzes bei Abschluss des Vertrages oder bei Eintritt des Schadens maßgeblich war, war den Vertragsbedingungen nicht eindeutig zu entnehmen. Im Falle der Uneindeutigkeit gelte die für den Kunden günstigere Version, urteilten die Karlsruher Richter.
Quelle: meanmachine77
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Betriebsrente nicht als Einmalzahlung

Muss der Arbeitgeber die bAV als monatliche Rente oder als Einmalzahlung gewähren? Darüber hatte nun das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Fall einer Krankenpflegerin (Az.: 12 Sa 1068/21) zu entscheiden. Die Frau war über eine pauschaldotierte Gruppen-U-Kasse abgesichert und bekam kurz vor dem Ruhestand von ihrer Kasse ein Schreiben. Darin wurde ihr mitgeteilt: Man behalte sich vor, anstelle einer laufenden Rente eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe der 10-fachen Jahresrente zu bezahlen. Die ehemalige Arbeitnehmerin schickte das Geld daraufhin zurück und wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber verklagt. Der Arbeitgeber sei zu einer Kapitalabfindung allerdings gar nicht berechtigt, entschieden die Richter. Das Recht habe nur die U-Kasse, die davon aber keinen Gebrauch gemacht hatte.
Quelle: InspirationGP