Änderungen 2023

1/6

Mehr Geld für Rentner

Rentnerinnen und Rentner können sich 2023 über eine Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Nach dem aktuellen Rentenversicherungsbericht sollen die Renten zum 1. Juli 2023 um 3,5 Prozent im Westen und um 4,2 Prozent im Osten Deutschlands steigen. Die Daten sind vorläufig, denn die konkrete Rentenanhebung wird erst festgelegt, wenn abschließende Daten zur Lohnentwicklung vorliegen. Derzeit liegt der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei 1.089 Euro. Mit der vorgesehen Steigerung hätten Rentner im Westen 38 Euro mehr in der Tasche, im Osten Deutschlands sind es knapp 46 Euro mehr. Hinzu kommt 2023 eine zusätzliche Steuerentlastung: Ab Januar können die Rentenbeiträge in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Bild: Overearth
2/6

Höherer Mindestlohn in der Pflege

Schrittweise in zwei Stufen soll der Mindestlohn für Pflegekräfte 2023 angehoben werden – im Mai und im Dezember. Da gestiegene Personalkosten von den Kassen refinanziert werden, dürfte sich die Lohnerhöhung auch auf die Eigenanteile der Versicherten auswirken. Pflegehilfskräfte sollen künftig je nach Qualifikation 13,90 Euro/14,15 Euro pro Stunde erhalten. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte gibt es einen Stundenlohn von 14,90 Euro/15,25 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro/18,25 Euro. Bild: Zinkevych
3/6

Hinzuverdienstgrenzen entfallen

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt. Damit können Frührentner künftig beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Zuletzt wurde die Hinzuverdienstgrenze während der Corona-Pandemie stark angehoben: Sie lag zuletzt bei 46.060 Euro pro Jahr, vor 2020 waren es 6.300 Euro pro Jahr. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begründete das Wegfallen der Grenze damit, dass die Regierung es jetzt dauerhaft ermöglichen wolle, „den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten.“ Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen für den Hinzuverdienst 2023 hingegen angehoben: Bei einer teilweisen Erwerbsminderung dürfen Rentner künftig bis zu 35.650 Euro dazuverdienen, bei einer vollen Erwerbsminderung sind es 17.820 Euro. Bild: Edwin Tan
4/6

Neue Regeln für die Einlagensicherung

Der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken wird reformiert: Um private Sparer besser zu schützen, soll sich die Einlagensicherung künftig nur noch an Personen richten, die den Schutz wirklich brauchen. Dazu gehören unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und karitative Einrichtungen. Professionelle Einleger wie Versicherungen und Investmentgesellschaften, aber auch Anstalten des öffentlichen Rechts sind ab 2023 von dem Schutz ausgeschlossen. Zudem gelten 2023 erstmals Obergrenzen für den Schutzumfang: Ab 1. Januar 2023 beträgt der Schutzumfang für private Sparer maximal 5 Millionen Euro, bei Unternehmen sind es maximal 50 Millionen Euro. Bild: Ilija Erceg
5/6

Steigende Prämien in der Gebäudeversicherung

Wie der Branchenverband GDV bereits im Oktober mitteilte, werden die Prämien in der Wohngebäudeversicherung 2023 deutlich steigen. Demnach steigt der Anpassungsfaktor für Beiträge in der Wohngebäudeversicherung um 14,7 Prozent gegenüber 2022 an. In den vergangenen Jahren lag der durchschnittliche Anstieg bei drei Prozent. Ein Grund sind unter anderem die infolge der Inflation gestiegenen Handwerks-, Material- und Baukosten. Nach Mitteilung der Verbraucherzentrale habe auch die Flutkatstrophe im Sommer 2021 zu der Beitragserhöhung geführt. Bild: fotojog
6/6

Mehr Geld für GKV-Beratung

Ein Großteil der Krankenkassen hat mit Beginn des neuen Jahres den Zusatzbeitrag angehoben. Dieser liegt im Schnitt nun bei 1,6 Prozent. Werden Makler beim Krankenkassenwechsel beratend tätig, erhalten sie von den Krankenlassen dafür eine Aufwandsentschädigung. Diese steigt im neuen Jahr auf 101,85 Euro – von 98,70 in den Jahren 2021 und 2022. Doch nicht alle Kassen zahlen den vollen Betrag oder bieten überhaupt die Möglichkeit, Mitgliedschaften zu vermitteln. Bild: Lothar Drechsel