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Umorganisationsklausel
Die sogenannte Umorganisationsklausel ist für Selbstständige und Freiberufler von großem Interesse. Durch sie behält sich der Versicherer das Recht vor, zu prüfen, ob sich der Betrieb so umorganisiert lässt, dass die Arbeitskraft des Versicherungsnehmers erhalten werden kann. Zwar befindet sich diese Klausel in so ziemlich jedem BU-Vertrag, jedoch in unterschiedlicher Ausprägung. Manche Versicherer verzichten beispielsweise laut Versicherungsbedingungen auf eine Umorganisation, wenn der Betrieb des Versicherungsnehmers eine bestimmte Mitarbeiterzahl nicht überschreitet. Andere Versicherer sehen von einer Umorganisation ab, wenn sich hierdurch Einkommenseinbußen von 20 Prozent oder mehr ergeben. Eine hilfreiche Übersicht, welcher Versicherer wann verzichtet, hat der Makler Gerd Kemnitz auf seiner Website www.bu-portal24.de veröffentlicht. Bild: Adobe Stock/thodonal