Die größten Irrtümer über Tod und Vorsorge

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Die Bestattungskosten werden von der Krankenkasse bezahlt.

Seit einer Reform in 2004 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen ihr Sterbegeld ersatzlos gestrichen. Auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen keine Kosten. Bild: AOK, TK, Barmenia, DAK, IKK classic. Bildbearbeitung: procontra
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Der Arbeitgeber zahlt Sterbegeld.

Stimmt nur zum Teil. Wenn der Verstorbene im öffentlichen Dienst beschäftigt war, zahlt der Arbeitgeber für den Sterbemonat und zwei Folgemonate die Bezüge weiter. In der Privatwirtschaft gibt es darauf keinen Anspruch. Bild: Adobe Stock/Photographee.eu
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Angehörige müssen nur für die Bestattungskosten zahlen, wenn die das Erbe annehmen.

Klares Fake. Die Totenfürsorgepflicht besteht unabhängig vom Erbrecht für die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen. Diese müssen auch bei Ablehnung ihres Erbes für die Kosten der Bestattung aufkommen, sofern kein weiterer Erbe in Frage kommt. Bild: Adobe Stock/Johnstocker
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Wer kein Geld hat, dem bezahlt der Staat die Bestattung.

Wenn es ums Bezahlen geht, sind zunächst die Angehörigen oder Erben an der Reihe. Lebenspartner, Kinder oder auch Geschwister müssen für die Kosten aufkommen. Nur wenn diese selber über keine finanziellen Mittel verfügen, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Aber nur für die einfachste und günstigste Variante einer Bestattung. Auf Blumen und Trauerfeier muss dann verzichtet werden. Bild: Adobe Stock/Rawpixel.com
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Mit einem Sparvertrag kann man die Bestattungskosten absichern.

Eine riskante Variante: Im Falle eines frühen Todes reicht das angesparte Geld noch nicht aus. Wer frühzeitig Geld zurücklegt, aber später pflegebedürftig wird, muss am Ende das kleine Vermögen zunächst für die Pflegekosten ausgeben. Ob dann noch etwas für die Bestattung übrigbleibt, scheint zweifelhaft. Bild: Adobe Stock/VAKSMANV