EU-Kleinanlegerstudie: Reaktionen aus der Branche

EU-Kommissarin Mairead McGuinness hat die mit Spannung erwartete Kleinanlegerstrategie vorgestellt. Das Echo unter Lobbyverbänden, Politikern und Verbraucherschützern ist groß. Aktuelle Stimmen aus der Branche
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Todesfall Makler: „An sich reden wir über Basics“

Eine sinnvolle Vorsorge für einen Makler sei der Wechsel vom Einzelunternehmer zur juristischen Rechtsform, sagt Rechtsanwalt Norman Wirth.
Quelle: Kanzlei Wirth
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„Unsere Expertenrunde rät als grobe Richtschnur zur Einbeziehung von 70 Prozent der Angebote für eine noch ausgewogene Marktanalyse“, sagt AfW-Geschäftsführer Norman Wirth. Bild: AfW

„Unsere Expertenrunde rät als grobe Richtschnur zur Einbeziehung von 70 Prozent der Angebote für eine noch ausgewogene Marktanalyse“, sagt AfW-Geschäftsführer Norman Wirth. Bild: AfW
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Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

„Bei allem positiv zu Bewertenden des Entwurfs sollte man bedenken, dass die EU nicht übers Ziel hinausschießen soll. Denn wir halten es für unangemessen, strengere Regulierungen für alle Mitgliedstaaten vorzunehmen, obwohl nur bei einigen wenigen EU-Ländern Probleme aufgetaucht sind. Vielmehr wäre es im Hinblick auf die Kosten und die Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer besser gewesen, die bereits bestehenden Regelwerke nachzuschärfen, anstatt neue Aufsichtsinstrumente implementieren zu wollen.“
Quelle: BVK
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Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI

„Gut ist, dass Kleinanlegern der Zugang zu einem breiten Beratungsangebot erhalten bleibt. So können sie weiterhin einfach von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren und eine private Altersvorsorge aufbauen. Das Provisionsverbot im beratungsfreien Vertrieb lehnen wir jedoch ebenso ab wie die zusätzlichen Anforderungen an die Provisionsberatung. Diese Maßnahmen werden den seit MiFID II ohnehin schon sehr hohen Anlegerschutz nicht weiter steigern.“
Quelle: BVI
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GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen

„Die gute Nachricht lautet: Ein generelles Provisionsverbot ist zunächst vom Tisch. Das ist ein gutes Signal, weil ein generelles Provisionsverbot die Verbreitung der privaten Altersvorsorge stark hemmen würde. Das wäre kontraproduktiv in Zeiten, in denen wir in Deutschland um die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ringen.“ Insgesamt würden die Regeln für die Produktgestaltung und für die Vermittlung von Anlageprodukten rigider und komplexer, so der GDV. Das Ziel der EU-Kommission, als Teil der Kapitalmarktunion breite Bevölkerungsschichten an die Finanzmärkte zu bringen und ihnen den Vermögensaufbau zu erleichtern, werde so erschwert.
Quelle: GDV
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Markus Ferber (CSU), wirtschaftspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion

„Ein Provisionsverbot hätte Kleinanlegern mehr geschadet als genützt. (...) Der Vorschlag der Kommission ist aber nichtsdestoweniger von großer Skepsis gegenüber dem provisionsbasierten Modell der Finanzberatung gekennzeichnet und sieht beispielsweise neue Restriktionen sowie eine frühe Überprüfungsklausel vor. Wenn die Frage der provisionsbasierten Anlageberatung in der Kleinanlegerstrategie einmal geklärt ist, sollte es die Kommission dabei belassen. Es bringt nichts, alle drei Jahre dieselben Debatten zu führen.“
Quelle: Markus Ferber
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René Repasi, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung

„Ich begrüße die Vorschläge der EU-Kommission für mehr Transparenz bei den Provisionen von Berater*innen sowie zum Provisionsverbot bei reinen Geschäften zur Durchführung und Abwicklung. (…) Ausreichend für einen umfassenden Schutz von Kleinanleger*innen ist dies jedoch nicht. Ein Provisionsverbot, wie es in Großbritannien und den Niederlanden bereits erfolgreich ist, stoppt Fehlanreize. Die harte Kritik an der Europäisierung einer solchen Maßnahme aus den Reihen der Finanzbranche kommt wenig überraschend. Die EU muss diese Strategie für Kleinanleger*innen nutzen und mit einem konsequenten Provisionsverbot diesen Faktor zur Benachteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher beseitigen.“
Quelle: SPD Gruppe im europäischen Parlament/Waldemar Salesski
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Ein Provisionsverbot kann Abhilfe bei schlechter Finanzberatung schaffen, die ein verbreitetes Ärgernis ist, behauptet Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv, und nennt Großbritannien als positives Beispiel. Die Realität auf der Insel sieht anders aus. Bild: vzbv
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Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM)

„Der heute von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag für die retail investment strategy enthält kein allgemeines Provisionsverbot. (…) Allerdings wird der provisionsbasierte Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten an das noch näher zu definierende Konzept des „value for money“ (angemessener Kundennutzen) gebunden, auch wird das Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung vom Wertpapier- in den Versicherungsbereich übernommen. Was dies für die Praxis bedeutet, kann noch nicht gesagt werden, zumal auch Konkretisierungen auf nachgelagerten Regulierungsstufen vorgesehen sind.“
Quelle: Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM)