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Totalschaden durch Überschwemmung: Meldung an das ‚HIS-System‘
Nach einem schweren Überschwemmungsschaden, musste ein Versicherungsnehmer sein Auto reparieren lassen. Sein Versicherer meldete den Schaden an das Hinweis- und Informationssystem (HIS). Das HIS wird von der Informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH als Auskunftei betrieben. Der Versicherungsnehmer verlangte anschließend vom Versicherer, dass dieser die Meldung des Totalschadens löscht. Da der Anbieter dem Wunsch nicht nachkam, reichte der Mann eine Beschwerde beim Ombudsmann ein – allerdings ohne Erfolg. Zum Hintergrund: Eine Meldung an das ‚HIS-System‘ durch den Versicherer ist ohne die Zustimmung des Versicherungsnehmers möglich. Erfolgt ein Eintrag zu Unrecht, kann der Versicherungsnehmer zwar dessen Löschung beantragen. „Anhaltspunkte dafür, dass der Versicherer unzutreffende Daten gemeldet hatte, konnte ich den mir vorliegenden Unterlagen aber nicht entnehmen“, so Ombudsmann Wilhelm Schluckebier. Meldungen an das HIS erfolgen nach vordefinierten, feststehenden Meldekriterien, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmt sind. Zu den Meldekriterien gehören besondere Schadensfolgen, zu denen auch der Totalschaden zählt. Durch die Meldung soll vermieden werden, dass derselbe Fahrzeugschaden bei einem anderen Versicherer noch einmal eingereicht und somit missbräuchlich doppelt abgerechnet wird. Verkauft der Versicherungsnehmer aber das Fahrzeug und der spätere Eigentümer meldet einen Schaden, kann der betroffene Versicherer wegen einer Fahrzeugreparatur nachfragen. Quelle: satori13