Ombudsmann-Rechtsschutzversicherungen

Die Rechtsschutzversicherung ist traditionell ein Beschwerde-Garant beim Ombudsmann - auch das vergangene Jahr bildet hier keine Ausnahme. Die Bandbreite war dabei groß: Es ging um Baurisikoausschlüsse, Kapitalanlagestreitigkeiten und Kulanz.
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Auf die Dusche kommt es an

Galt das erworbene Haus schon als fertiggestellt oder nicht? Um diese Frage drehte sich ein Fall des Versicherungsombudsmanns: Ein Mann hatte ein Haus gekauft, das zwar über funktionsfähige Duschen, nicht aber über Duschabtrennungen verfügte, mit denen der restliche Raum vor Wasser geschützt wird. Diese kaufte der Hausbesitzer erst ein halbes Jahr später. Da diese nicht passten, kam es zum Streit zwischen dem Hausbesitzer, dem Baumarkt sowie der beauftragten Montagefirma. Die Rechtsschutzversicherung wollte aber nicht zahlen und verwies auf den Baurisikoausschluss in den Versicherungsbedingungen. Dies wollte der Versicherungsnehmer nicht akzeptieren, schließlich wohnte er bereits ein halbes Jahr in dem Haus – das Haus sei also als fertig errichtet anzusehen, die Versicherung müsse zahlen. Zudem gebe es viele Duschen ohne Abtrennungen, beispielsweise Schneckenduschen oder offene Duschen. Allerdings hatte der Mann in seinem Deckungsantrag angegeben, dass er die Duschabtrennungen aus Kostengründen später in sein neu errichtetes Haus einbauen lassen wolle. Für den Ombudsmann war somit klar, dass die Dusche von Anfang an mit Abtrennung geplant war. Das Bad war somit noch nicht fertig, der Baurisikoausschluss des Versicherers griff somit. Der Mann ging folglich leer aus.
Quelle: Sinenkiy
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Summen-Spiele

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte immer auch auf die Ausschlüsse achten. Im vorliegenden Fall behielt sich der Versicherer vor, zwar bei Kapitalanlagestreitigkeiten zu leisten, jedoch nur, wenn die Geldanlage den Betrag von 20.000 Euro nicht überschritt. Eine Versicherungsnehmerin hatte bei einer Anlagegesellschaft zwei Kapitalanlagen mit jeweils 20.000 Euro abgeschlossen. Über diese kam es zum Streit. Der Versicherer verweigerte die Deckung und berief sich auf seine Ausschlussklausel. Dieser Meinung wollten weder die Frau noch der Ombudsmann teilen. So ist in der Rechtsschutzversicherung der Versicherungsschutz für jeden Streitgegenstand gesondert zu beurteilen. Zum anderen war der Wortlaut der Klausel („Der Anlagebetrag darf die Summe von 20.000 Euro aber nicht übersteigen“) nicht eindeutig gefasst. So lässt sich „Summe“ nicht nur als Ergebnis einer Addition, sondern auch Geldbetrag in bestimmter Höhe verstehen. Entsprechend ließ sich die Klausel so deuten, dass mit „Summe“ die Summe der jeweiligen Einzelanlagen gemeint war. Da Ausschlussklauseln eng auszulegen sind, übernahm der Versicherer letztlich die Deckung für den Rechtsstreit.
Quelle: Motortion
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Versicherer zeigt sich kulant

Der letzte Fall hat eine gewisse Tragik: Die Frau eines Versicherungsnehmers wollte das Krankenhaus, das ihren Mann behandelt hatte, zur Verantwortung ziehen. Dort sei ein Schlaganfall nicht erkannt worden, wodurch ihr Mann dauerhaft an Lähmungserscheinungen und starkem Tremor litt und pflegebedürftig wurde. Die Frau schloss die Rechtsschutzversicherung erst ein halbes Jahr nach der falschen Behandlung im Krankenhaus ab, wusste zu dem Zeitpunkt aber noch nicht die Ursache für die gesundheitlichen Beschwerden ihres Mannes. Diese erfuhr sie erst ein Jahr nach Versicherungsabschluss von einem Arzt. Der Versicherer lehnte die Deckung ab: Schließlich ist es in der Rechtsschutzversicherung entscheidend, wann der Behandlungsfehler stattfindet und nicht, wann der Versicherungsnehmer von diesem Kenntnis erlangt. Da der Behandlungsfehler eindeutig vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung begangen worden war, griff der Rechtsschutz in diesem Fall nicht. Bevor der Ombudsmann dies den Versicherungsnehmern bekannt geben konnte, verstarb die Frau des Mannes, den der Tod psychisch schwer mitnahm. Der Ombudsmann fragte beim Versicherer darauf an, ob dieser aus Kulanz ein wenig unterstützen konnte. Dieser erteilte ein Kulanz-Beratungszusage.
Quelle: Kunakorn Rassadornyindee