1/7
Beim Vertragsabschluss Wartezeit bedenken
Für Frauen, die schon längere Zeit privat krankenversichert sind, ändert sich mit der Schwangerschaft nichts. Der Vertrag läuft unverändert weiter. Wer neue PKV-Kundin wird, sollte aber daran denken, dass während der normalerweise dreimonatigen Wartezeit noch kein Versicherungsschutz besteht. Deshalb ist es wichtig, die PKV früh genug abzuschließen – am besten, bevor die Entscheidung für ein Kind fällt. Quelle: PeopleImages