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Nachteil: Potenzieller Konflikt mit dem Arbeitgeber
Vertragspartner ist im Fall einer betrieblichen BU der Chef. Letzterer ist damit auch derjenige, der die Ansprüche geltend machen muss. Unerwünscht kann auch sein, dass der Arbeitgeber im Leistungsfall ggf. Einblick in sensible Gesundheitsdaten bekommt. Bild: Adobe Stock/Drobot Dean