Pro und Contra: Arbeitskraftabsicherung über den Chef

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Vorteil: Vereinfachte Gesundheitsprüfung

Vor dem Abschluss einer betrieblichen BU müssen weniger Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden als dies bei einer privaten Absicherung der Fall wäre. Bei manchen Arbeitgebern reicht auch eine sogenannte Dienstobliegenheitserklärung. Bild: Adobe Stock/s_l
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Nachteil: Höhere Steuerbelastung

Leistungen aus der betrieblichen BU müssen in der Leistungsphase voll versteuert werden. Bei einer privaten BU wird die Rente hingegen nur mit dem Ertragsanteil besteuert, der von der Restlaufzeit des Vertrags abhängt. Dessen Höhe liegt allerdings oft unter dem steuerfreien Grundfreibetrag. Bild: Adobe Stock/photoschmidt
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Vorteil: Geringeres Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

Streitigkeiten über falsche Angaben im Antrag auf eine private BU gehören zu den häufigsten Gründen für eine Leistungsverweigerung. Dieses Risiko ist bei einer betrieblichen BU deutlich geringer. Bild: Adobe Stock/PheelingsMedia
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Nachteil: Potenzieller Konflikt mit dem Arbeitgeber

Vertragspartner ist im Fall einer betrieblichen BU der Chef. Letzterer ist damit auch derjenige, der die Ansprüche geltend machen muss. Unerwünscht kann auch sein, dass der Arbeitgeber im Leistungsfall ggf. Einblick in sensible Gesundheitsdaten bekommt. Bild: Adobe Stock/Drobot Dean
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Vorteil: Günstiger Schutz

Der Arbeitnehmer leistet die Beiträge zur Betriebsrente aus seinem Bruttolohn. Aufgrund der staatlichen Förderung der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer hier Sozialabgaben und Steuern sparen. Außerdem profitieren Versicherungsnehmer von reduzierten Abschlusskosten und geringeren Beiträgen (Gruppenvertragskonditionen). Deshalb kann die Arbeitskraftabsicherung über den Chef zunächst oft deutlich günstiger ausfallen. Bild: Adobe Stock/New Africa
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Nachteil: Eingeschränkte Portabilität des Vertrages

Bei einem Arbeitgeberwechsel ist die Übernahme des Vertrags nicht garantiert. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung müsste ggf. neu abgeschlossen werden – ob privat oder betrieblich. Dabei kann es auch vorkommen, dass der Abschluss einer privaten BU gar nicht mehr möglich ist. Bild: Adobe Stock/hbrh