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Schutz vor Feuerschäden
Es ist schnell passiert, eine brennende Kerze auf dem Adventsgesteck löst einen Wohnungsbrand aus. Türen, Fenster und der Parkettboden werden zerstört beziehungsweise stark geschädigt. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt den Schaden. Neben Bränden sind auch Blitzschlag, Explosion oder Implosion in der enthaltenen Feuerversicherung abgesichert. Entsteht durch Kurzschluss ein Brand, so ist der Brandschaden versichert, meist jedoch nicht der direkte Kurzschlussschaden an dem betreffenden Gerät. Dieser kann allerdings zusätzlich mitversichert werden.
Im Jahr 2017 ersetzte die Wohngebäudeversicherung laut Zahlen des Branchenverbandes GDV 1,04 Milliarden Euro Schadensumme aus insgesamt 200.000 Feuerschäden. Die durchschnittliche Schadensumme betrug dabei 5.038 Euro.