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Wo kommt bloß das Wasser her?
In den Keller eines Hauses war Wasser eingedrungen – ein Schaden von 10.000 Euro entstanden. Wie das Wasser in den Keller gekommen war, war nicht festzustellen. Ein Schadenregulierer vermutete, dass tagelange Regenfälle zu einer Wassersättigung des Bodens und einem Ansteigen des Grundwasserspiegels geführt hätten. Zudem stellte er fest, dass die Außenwände im Erdreich feucht waren. Die Versicherung lehnte eine Leistung daraufhin ab, da kein Überschwemmungsschaden vorgelegen habe. Der Ombudsmann verwies jedoch auf ein Urteil des BGH, wonach ein Überschwemmungsschaden auch mittelbar verursacht werden könne. Hierfür reiche es aus, wenn Niederschläge erst im Erdreich versickerten, diese dann aber mittelbar durch das Mauerwerk ins Haus gelangten. Für ein solches Ereignis sprächen die nassen Außenwände. Die Versicherung und der Versicherungsnehmer einigten sich schließlich auf eine Teilung der Schadensbeseitigungskosten. Bild: Adobe Stock/Animaflora PicsStock