Betrugsmasche Phantomfrachtführer

Was Versicherungsmakler wissen müssen

Mittels eines einfachen Tricks klauen Betrüger ganze Warenladungen. Betrügereien durch sogenannte Phantomfrachtführer haben laut Angaben der Kravag-Versicherung zuletzt stark zugenommen. Nicht immer zahlt die Versicherung.

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14:06 Uhr | 03. Juni | 2024
Ein Lkw fährt auf einer Straße durchs Gebirge

Der Versicherer Kravag meldet, dass sogenannte Betrügereien durch Phantomfrachtführer zuletzt stark zugenommen haben.

| Quelle: AlexSava

Ein Lkw fährt vor, lädt Waren ein und braust wieder davon. Nur an ihrem Ziel kommt die Ladung niemals an. Was erst einmal kurios klingt, ist laut Angaben der R+V-Tochter Kravag jedoch immer häufiger zu beobachten. „Seit einem Jahr hat die Zahl der Betrugsfälle durch Phantomfrachtführer massiv zugenommen“, warnt Kravag-Jurist Alexander Gsell  vor einer Betrugsmasche, die in der Branche „Phantomfrachtführer“ genannt wird.

Phantomfrachtführer: Eine wachsende Gefahr im Frachtverkehr

Anders als bei den sogenannten „Planenschlitzern“ wird den Dieben die Ware freiwillig übergeben. „Bei dieser Masche fahren die Kriminellen direkt bei einem Unternehmen vor, lassen sich den Lkw vollladen und verschwinden dann mit der Ware auf Nimmerwiedersehen“, berichtet Gsell.

10.000 Aufträge pro Tag

Möglich wird das, da Transportaufträge häufig über sogenannte Online-Frachtbörsen vergeben werden, einer Art Ebay-Kleinanzeigen-Markt für Frachtaufträge. Mehrere 10.000 Aufträge werden hier in Deutschland vergeben – pro Tag wohlgemerkt.

Auch Betrüger sind auf diesen Plattformen unterwegs und bewerben sich auf interessante Aufträge. „Um ihre Identität zu verschleiern, verwenden sie meist den Namen einer anerkannten Spedition“, sagt Gsell. „Ein klassischer Fall von Identitätsdiebstahl.“  Zur Täuschung verwenden die Täter die Mailadressen renommierter Unternehmen, die sie leicht abändern. Die Kravag liefert ein Beispiel: So wird beispielsweise das italienische Wort „trasporti“ um ein „n“ ergänzt, so dass die Mailadresse auf @transport.it endet.  Fehlende Dokumente wie die Versicherungsbestätigung werden gefälscht. „Der Aufwand für die Diebesbanden ist dabei sehr gering“, bemerkt Gsell.

Als Beute seien vor allem Metall-Transporte beliebt. „Kupfer ist begehrt wie Gold“, sagt Gsell. Obwohl die Transportbörsen nicht die Art der zu transportierenden Ware bekannt geben, können die Täter anhand der Route häufig erkennen, um welche Art der Waren es sich handelt. Der Schaden kann schnell in die Millionenhöhe gehen.

Beliebte Beute: Welche Waren sind besonders gefährdet?

Doch auch andere Waren wie Elektronikgeräte oder Lebensmittel sind bei den Betrügern beliebt. Laut einer Untersuchung des Versichererverbands GDV, der insgesamt 1.007 versicherte Ladungsdiebstähle untersucht hatte, waren zwischen 2017 und 2022 bei Dieben vor allem Elektronikgeräte beliebt (19 Prozent aller Diebstähle), gefolgt von Metallwaren (12 Prozent), Lebensmitteln (10 Prozent) und Fahrzeugten bzw. Fahrzeugteilen (neun Prozent). Ausgewertet wurden hier jedoch alle Transportdiebstähle und nicht nur jene, die mit der Phantomfrachtführer-Masche gestohlen wurden.

Wie häufig die Phantome ihre Masche erfolgreich durchführen, ist unbekannt. Die Kravag differenziert bei den Schadenmeldungen nicht zwischen Phantomfrachtführern und anderen Schadensursachen. Auch der GDV hat speziell zu dieser Masche keine Zahlen. „Die Arbeitsgemeinschaft Diebstahlprävention in Güterverkehr und Logistik“ bezifferte den wirtschaftlichen Schaden für Verbraucher durch Transportdiebstähle auf 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2016.

Das Risiko eines Diebstahls lässt sich über eine Verkehrshaftpflichtversicherung abdecken. Eine solche ist für innerdeutsche Warentransporte Pflicht. Bei internationalen Transporten gilt der entsprechende Paragraph 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes indes nicht. Allerdings schließen jedoch praktisch alle Frachtführer auch für solche Transporte eine Verkehrshaftpflichtversicherung ab, erklärte eine Kravag-Sprecherin auf Rückfrage.

Obliegenheiten für Versicherungsschutz

Mit einer solchen Versicherung lässt sich unter anderem auch der Diebstahl der Ware versichern. „Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherte alle Obliegenheiten erfüllt. Er hat eine Mitwirkungspflicht“, erklärt der Kravag-Jurist Gsell. Dazu gehöre auch, dass alle entsprechenden Dokumente gründlich geprüft werden. Hinweise auf Fälschungen seien wechselnde Schrifttypen in einem Dokument, abgeschnittene Unterschriften oder Adressangaben von Phantasieorten.

Prävention: Tipps zur Schadenverhütung

Um Betrüger sind entlarven hat unter anderem der Transport-Informations-Service des GDV Tipps zur Schadenverhütung bereitgestellt.