D&O-Versicherung ausgeschöpft
Der einstige Wirecard-Chef Markus Braun, der sich derzeit vor dem Landgericht München verantworten muss, muss künftig auf seinen Staranwalt Alfred Dierlamm verzichten. Mehrere Medien berichteten, dass dieser sein Mandat aus finanziellen Gründen niedergelegt habe.
Grund hierfür ist, dass das Honorarbudget der Manager-Haftpflicht von Braun aufgebraucht ist. „Der Topf ist leer“, wird Dierlamm von „Spiegel online“ zitiert.
Insgesamt soll Wirecard eine D&O-Versicherung für seine Manager in Höhe von 125 Millionen Euro abgeschlossen haben. Als führender Versicherer agiert hierbei Chubb, der Kosten in Höhe von 15 Millionen Euro übernahm. Bereits im vergangenen Jahr informierte der Versicherer, dass diese Summe in naher Zukunft aufgebraucht seien. Laut „Spiegel online“ habe es zuletzt mehrere Prozesse gegen Chubb gegeben, mit denen der Versicherer zu weiteren Zahlungen verpflichtet werden sollte. Ein Verfahren vor dem OLG Frankfurt Ende März ging jedoch verloren.
Auch gegen die Swiss Re, ebenfalls Mitglied im D&O-Versichererkonsortium, hatte Braun geklagt – und verloren. Der Versicherer hatte sich erfolgreich auf eine Serienschadenklausel berufen. Demzufolge sind alle Versicherungsfälle, die auf denselben oder zeitlich nah beieinander liegenden Pflichtverletzungen beruhen, als ein Versicherungsfall zu betrachten. Laut Swiss Re und auch dem Gericht begann dieser im Jahr 2019 mit einer in den USA erhobenen Sammelklage. Zu diesem Zeitpunkt gab es jedoch noch keinen Versicherungsschutz bei der Swiss Re.
Wirecard-Chef Markus Braun wird vor Gericht jetzt durch Pflichtverteidiger vertreten, die Kosten hierfür übernimmt der Staat. Braun wird seitens der Staatsanwaltschaft unter anderem Betrug vorgeworfen – Braun bestreitet die Vorwürfe. Laut einer Einschätzung des Handelsblatts läuft der Prozess bislang aber „katastrophal“ für ihn. Bei Verurteilung droht Braun eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.
Sollte Braun schuldig gesprochen werden, könnte Chubb die bislang gezahlten 15 Millionen Euro von Braun zurückfordern. Ob dieser Ansatz jedoch Erfolg verspricht, sei an dieser Stelle einmal dahingestellt.