34f-Vermittler: BaFin-Aufsicht „kommt Berufsverbot gleich“

Finanzanlagenvermittler sollen nun „zügig“ unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) fallen. Das sorgt für Gegenwind aus der Branche. Welche Argumente angeführt werden.

13:03 Uhr | 15. März | 2019
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Werden Finanzanlagenvermittler künftig von der BaFin beaufsichtigt und müssen die Kosten dafür tragen, kommt das einem Berufsverbot gleich, kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Bild: shutterstock.com

Dass die Bundesregierung bei der Umsetzung ihres Vorhabens, Finanzanlagenvermittler unter das Aufsichtsregime der BaFin zu stellen, „zügig“ vorankommen will, wurde vergangene Woche durch eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion bekannt. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler, der an der Regierungsanfrage beteiligt war, erklärte dazu gegenüber procontra: „Die Finanzanlagevermittler und -berater unter das Regime der BaFin zu stellen, ist ein Irrweg. Die meisten Betroffenen werden das ökonomisch nicht überleben, da die Aufsichtskosten der BaFin für große Banken vielleicht noch tragbar sind, für Einzelunternehmer aber nicht. Die bankenunabhängige Beratung und Vermittlung wird in Deutschland geschwächt, obwohl sie eigentlich gestärkt werden müsste.“

Aufsichtskosten wären unverhältnismäßig

Hinsichtlich der Finanzierung der BaFin-Aufsicht ließ die Bundesregierung verlauten: „Da die BaFin umlagefinanziert ist, werden die Kosten über Gebühren und Umlagen auf die Beaufsichtigten umgelegt.“ Das kritisierte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) „Für viele Berufsangehörige wären sie kaum tragbar und damit unverhältnismäßig und kämen einem Berufsverbot gleich“, hieß es von dem Verband. „Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, inwieweit die Förderung von Vermögensbildung und privater Altersvorsorge nicht im Widerspruch zur möglichen weiteren Konsolidierung der freien Finanzdienstleister steht“, merkt Dr. Frank Ulbricht, Vorstand des Maklerpools BCA AG, an.

Der Pool fordert vor allem, Klarheit über die Auswirkungen der Regulierung zu schaffen. Zu unspezifisch seien die bisherigen Aussagen und zu groß ist die Bandbreite offener Fragen: Ist die freie Finanzberatung künftig nur über den Erwerb einer eigenen Lizenz nach dem Kreditwesengesetz (KWG) möglich? Verschiebt sich womöglich der Erscheinungstermin für die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), um diese gleich in das BaFin-Regime zu inkludieren? Oder werden sich angesichts der häufig unterstellten Auslastungsgrenze der BaFin letztendlich doch nicht so viele Änderungen ergeben?

Wenig Änderungen am bisherigen Aufsichtssystem? Das wäre auch dem BVK am liebsten. „Angesichts der positiven Entwicklung seit der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie im März 2007 begrüßen wir die jetzige Selbstverwaltungslösung und wünschen hier eine ausschließlich bundeseinheitliche Zuständigkeitslösung zugunsten der IHK-Organisation“, so BVK-Präsident Michael Heinz.