Fondsgebundene Rürup-Rente: Für wen macht sie Sinn?

Experten glauben: Die Zielgruppe ist größer, als bisher immer angenommen wurde.

09:04 Uhr | 01. April | 2021
Basis-Rente. Bild: Adobe Stock/Rawpixel.com

Bei der fonsgebundenen Basis- bzw. Rürup-Rente ist die Zielgruppe größer, als viele vermuten. Bild: Adobe Stock/Rawpixel.com

Als die Rürup-Rente (auch: Basisrente) 2005 eingeführt wurden, nutzten viele Selbständige, Freiberufler und Gutverdiener sofort diese neue Möglichkeit der privaten Altersvorsorge, bei der sie von erheblichen Steuervergünstigungen profitieren.

Nach dem Höhepunkt mit 300.000 abgeschlossenen Verträgen im Jahr 2007 gingen die Zahlen dann regelmäßig zurück. Zuletzt stiegen sie allerdings wieder leicht an.

Einer der Gründe: Immer mehr Menschen interessieren sich für die Möglichkeit, die die Rürup-Rente in der fondsgebundenen Variante zu nutzen. Fachleute sehen darin den richtigen Weg: „Wegen der absehbar tiefen Zinsen ist die Basisrente als klassische Rentenversicherung mit Zinsanlagen wenig attraktiv. Mehr Chancen bieten fondsorientierte Produkte, die die Chancen an den Aktienmärkten ausnutzen können“, befand etwa das Handelsblatt.

Der Background scheint also da zu sein – eine gute Gelegenheit für Makler, die fondsgebundene Rürup-Rente beim Beratungsgespräch ins Spiel zu bringen. Hinzu kommt: Galt die Basisrente bei ihrer Einführung lange Zeit hauptsächlich als sinnvolle Altersvorsorge für junge Selbständige und gut verdienende Angestellte, so setzt sich inzwischen die Erkenntnis durch, dass die Zielgruppe viel größer ist.

So ging man früher zum Beispiel davon aus, dass diese Form der privaten Altersvorsorge sich für abhängig Beschäftigte erst ab einem Jahreseinkommen von rund 70.000 Euro lohnt.

Heute sehen viele Experten diese Grenze bereits beim durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Einkommen erreicht, was momentan bei etwa 40.000 Euro liegt.

Hintergrund ist die Staffelung der sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“: Rentenzahlungen, auch Einkünfte aus der Basisrente, müssen versteuert werden. Allerdings erst ab 2040 zu 100 Prozent. Momentan werden nur 81 Prozent der Renteneinkünfte besteuert. Bis 2040 steigt der Satz jedes Jahr um einen Prozentpunkt. In der Ansparphase der Rürup-Rente können die Beiträge aber schon ab 2025 in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.

In diesem Jahr sind es bereits 92 Prozent, was einem Höchstbetrag von 23.724 Euro entspricht. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat errechnet, dass sich daraus ein spürbares „Steuerplus“ ergibt. Dies macht die Rürup-Rente – zumal in ihrer fondsgebundenen Form – auch für breite Schichten von Angestellten und Angehörige der Ü-50-Generation attraktiv.

Eine weitere Zielgruppe, die Makler im Auge behalten sollten, sind Frauen. Viele haben noch immer hohe Rentenfehlzeiten, weil sie zum Beispiel Angehörige gepflegt oder sich um die Kindererziehung gekümmert haben. Dadurch verringert sich ihre durchschnittliche Rentenerwartung im Vergleich zu Männern deutlich, wohingegen die Lebenserwartung im Schnitt höher liegt als bei Männern.

In diesem Zusammenhang können Makler im Beratungsgespräch darauf hinweisen, dass Leistungen der Basisrente innerhalb der Familie aufgeteilt werden können. So lässt sich zum Beispiel Rentenlücke der Ehefrau ein Stück weit schließen.

Und noch ein Hinweis: Da die Rürup-Rente ausschließlich als lebenslange Leibrente ausgezahlt wird (also keine Einmalauszahlung), verfällt das eingezahlte Kapital beim Tod des Versicherten. Zur Absicherung der Hinterbliebenen sollte deshalb sinnvollerweise eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die ihnen auch in diesem Fall weiter finanzielle Sicherheit bietet.