So wenig bleibt von der gesetzlichen Rente übrig

Steuern und andere Abgaben schmälern die Altersbezüge stärker als viele Kunden wissen. Hier können Makler ansetzen und auf die Bedeutung privater Vorsorge hinweisen, etwa mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung.

07:04 Uhr | 15. April | 2021
Nicht allein auf gesetzliche Rente verlassen. Bild: Adobe Stock/bilderstoeckchen

Sich im Alter nur auf die Leistungen der gesetzlichen Rente zu verlassen ist ein Plan, der nach hinten losgehen könnte. Bild: Adobe Stock/bilderstoeckchen

Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung fürs Alter vorsorgen: Diese renditestarke Lösung wird für immer mehr Menschen interessant – selbst für diejenigen, die auf den ersten Blick mit einer halbwegs ordentlichen gesetzlichen Rente rechnen können. Denn: Viele sind sich nicht darüber im Klaren, wie stark unterschiedliche Abzüge die Altersbezüge schmälern. Hier können Makler ansetzen und ihren Kunden helfen, einen realistischen Blick auf die zu erwartende Finanzsituation im Alter zu werfen.

Zunächst einmal werden auf die Rente Steuern fällig. Momentan müssen 81 Prozent der Einkünfte versteuert werden. Dieser Satz steigt aber mit jedem Jahr um einen Prozentpunkt. Kunden, die 2040 in Rente gehen, müssen dann jeden Euro, der über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt, versteuern. Dieser Freibetrag wird regelmäßig angepasst und liegt 2021 bei 9.744 Euro im Jahr für Alleinstehende und 19.488 Euro bei Ehepaaren, ist also schon bei einer Monatsrente von 812 (beziehungsweise 1.624) Euro erreicht. Die Höhe der Steuer richtet sich nach sogenannten Grundsteuersätzen und ist nicht ganz einfach zu errechnen.

Rentenrechner aus dem Internet können helfen, die tatsächlichen Nettoeinkünfte aus der gesetzlichen Rente zu ermitteln. Grundsätzlich greift aber wie beim Gehalt die progressive Besteuerung, das heißt also: Je höher die Rente, desto mehr Steuern müssen gezahlt werden.

Darüber hinaus sollten Makler Kunden, die gesetzlich krankenversichert sind, darauf hinweisen, dass auch im Alter erhebliche Beiträge auf sie zukommen. Zurzeit sind das 14,6 Prozent auf die Versorgungsbezüge. Davon trägt zwar die Hälfte der Rentenversicherungsträger, es ist allerdings damit zu rechnen, dass die Beiträge in Zukunft stark steigen werden. Das gilt ebenso für die Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Kassen erheben. Hier wird es bei dem momentanen Satz von durchschnittlich etwas mehr als 1 Prozent mit Sicherheit nicht bleiben.

Fazit

Zwischen der zu erwartenden Rente, wie sie im jährlichen Rentenbescheid angegeben wird, und dem, was am Ende tatsächlich Monat für Monat zur Verfügung steht, klafft eine große Lücke. Umso wichtiger, das ist den meisten Menschen inzwischen klar, wird die private Vorsorge, etwa mit einer renditestarken, fondsgebundenen Rentenversicherung – zumal Kunden hier in den Genuss erheblicher Steuervorteile kommen.

In der Ansparphase müssen überhaupt keine Steuern gezahlt werden, weder auf das eingezahlte Kapital, noch auf Erträge. Wird die Versicherung als Rürup-Vertrag abgeschlossen, können Beiträge im Gegenteil sogar steuerlich abgesetzt werden.

Bei der Auszahlung als Einmalbetrag wird dann lediglich die Hälfte der Erträge versteuert, sofern der Versicherte mindestens 62 Jahre alt ist und zwölf oder mehr Jahre Beiträge gezahlt hat. Auch bei einer Auszahlung als lebenslange Leibrente werden nur auf einen bestimmten Prozentsatz des Ertragsanteil Steuern fällig. Wie hoch er ist, richtet sich nach dem Alter des Versicherten beim Rentenstart.

Beispielsweise beträgt der zu versteuernde Ertragsanteil mit 60 Jahren 22 Prozent, mit 65 Jahren nur noch 18 Prozent und mit 67 Jahren, also dem regulären Renteneintrittsalter, 17 Prozent. Wer bis 70 arbeitet, muss gar nur 15 Prozent des Ertrags aus der fondsgebundenen Rentenversicherung mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.