Bei einem Special oder etwas Speziellem handelt es sich in der Regel um eine Sonderanfertigung oder Sonderedition. Und genau die gibt es mit den Spezial-AIF auch bei Alternativen Investmentfonds. Speziell ist an diesen Spezial-AIF, dass sie nicht für ein breites Publikum konzipiert sind. Genau deshalb gibt es bei AIF auch die Unterscheidung zwischen der Publikums- und der Spezialvariante.
Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden ist also die Zielgruppe: Bei den Spezial-AIF sind das die sogenannten professionellen und semi-professionellen Anleger. Das heißt, dass die Emittenten der Spezial-Fonds genauso bestimmte Kenntnisse und Erfahrungen bei ihren Investoren voraussetzen können, wie eine eigenständige Risikoeinschätzung. Entsprechend niedriger fällt die Regulierung der Spezial-AIF aus, da der Gesetzgeber voraussetzt, dass semiprofessionelle Anleger weniger stark geschützt werden müssen als Privatanleger. Beispielsweise müssen die Emittenten keinen Verkaufsprospekt veröffentlichen und auch die Grenzen, in deren Rahmen investiert werden darf, sind freier gehalten. Höher ist dafür die Mindestanlagesumme der Spezial-Fonds. Die Einstiegshürde liegt bei 200.000 Euro und ist nach oben offen.
Weniger Regulierung heißt allerdings nicht, dass man mit einem Spezial-AIF wieder einen Schritt in Richtung des grauen Kapitalmarkts macht. Auch die spezielleren Varianten unterliegen wie Publikums-AIF der Aufsicht durch die BaFin und den Regeln des Kapitalanlagesetzbuchs. Ebenso muss ein Emittent umfangreiche Berichtspflichten erfüllen.
Nicht zu verwechseln sind Spezial-AIF übrigens mit den sogenannten Private Placements, den Privatplatzierungen für einen ausgewählten Kundenkreis abseits von Börse und Aufsicht. Bei einem Spezial-AIF handelt es sich immer um eine öffentliche Platzierung.
Offen für Privatanleger?
Spezial-AIF findet man sehr häufig als Vehikel für Private Equity Investments. Das liegt daran, dass das eingesammelte Kapital meist in die institutionellen Tranchen großer Private Equity Fonds fließt, die mit ihren hohen Mindestanlagen ebenso hohe Einstiegshürden für Anleger aufbauen. Aber auch Projekte im Bereich erneuerbarer Energien, Immobilien oder Rohstoffe können als Spezial-AIF am Markt platziert werden.
Grundsätzlich können also alle Sachwerte in dieser „speziellen Verpackung“ daherkommen.Und selbst für Privatanleger ist unter Umständen der Zugang zu den Spezial-AIF möglich – allerdings nur durchs Hintertürchen. Dann nämlich, wenn ein Emittent einen Publikums-AIF auflegt, der in einen Spezial-AIF investiert, der wiederum in institutionelle Tranchen großer Fonds investiert. Das klingt jetzt erst einmal kompliziert, macht aber Sinn. Denn der Publikums-AIF tritt als professioneller Investor auf, für den daher per Definition Zugang zu einem Spezial-AIF möglich ist. Für den Privatanleger werden also auf Umwegen und auch mit niedrigeren Mindestanlagesummen die Chancen dieser attraktiven Vehikel zugänglich. Allerdings gilt es hier auch besonders genau hinzuschauen und zu prüfen.