Beratungstipps

Höhere PKV-Beiträge: Antworten auf die 7 häufigsten Fragen an Makler

Nicht nur in der gesetzlichen, sondern auch in der privaten Krankenversicherung stehen für 2025 deutliche Beitragssteigerungen an. Die Rede ist von durchschnittlich 6,5 Prozent. Wie Makler damit umgehen sollten.

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12:09 Uhr | 11. September | 2024
Krankenschwester betreut eine Patientin, die im Bett liegt.

Insbesondere im stationären Bereich sind die Kosten stark gestiegen.

| Quelle: Luis Alvarez

Die PKV-Leistungsausgaben sind in jüngster Zeit spürbar angestiegen. Die Folge: Auf viele Versicherte kommen 2025 höhere Beiträge zu. Experten gehen von durchschnittlichen Steigerungen von mehr als 6,5 Prozent im Normal- und über 4,3 Prozent im Beihilfegeschäft aus.

Makler müssen sich also auf Anrufe verärgerter Kunden einstellen? procontra hat deshalb zusammen mit dem PKV-Spitzenverband und dem DEMV Deutscher Maklerverbund einen Beratungsleitfaden mit den 7 wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. „Wichtig ist, nicht defensiv zu argumentieren, sondern dem Kunden immer wieder klarzumachen, dass vernünftiger Versicherungsschutz auch Geld kostet“, sagt Versicherungsmakler und PKV-Experte Sven Hennig.

Frage 1: Warum muss ich jetzt mehr Beitrag zahlen?

Die Kosten für die Gesundheitsversorgung sind in jüngster Zeit beinahe explodiert, wobei besonders die Ausgaben in den Bereichen Arzneimittel und Krankenhaus zugelegt haben. „Im stationären Sektor sind die Ausgaben zum Beispiel im Jahr 2023 um 13,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen“, sagt Holger Eich, Geschäftsführer und Chef-Mathematiker im PKV-Verband. „Hier spüren wir dieselben Effekte wie die GKV, denn die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen ist ja für privat und gesetzlich Versicherte identisch.“

„Die sogenannte medizinische Inflation, also die Steigerung der Leistungsausgaben im Gesundheitswesen pro Jahr, ist losgelöst von der allgemeinen Inflation zu betrachten“, sagt dazu Karsten Allesch, Gründer und Geschäftsführer des Deutschen Maklerverbunds. „Sie fällt in der Regel deutlich höher aus als die allgemeine Inflationsrate. Dafür sollten Makler ihre Kunden sensibilisieren.“

Frage 2: Und warum steigen die Beiträge jetzt plötzlich so massiv?

Die Beiträge dürfen in der Privaten Krankenversicherung nur angehoben werden, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Abweichung von 10 Prozent. Es ist aber auch möglich, einen niedrigeren Schwellenwert vertraglich zu vereinbaren. In manchen Tarifen ist das der Fall. Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder.

Die Kostensteigerungen in den PKV-Tarifen überschreiten aber längst nicht in jedem Jahr die Schwellenwerte. Dann gibt es auch keine Beitragsanpassung. Weil die Kosten des medizinischen Fortschritts in Deutschland gleichwohl stetig steigen, müssen die Veränderungen der Vorjahre zwangsläufig in die Beiträge einkalkuliert werden, sobald der Schwellenwert überschritten wird. Dann kommt es zu einer sogenannten aufholenden Anpassung der Beiträge an die tatsächliche Kostenentwicklung. So muss die allgemeine Teuerung der Medizin den Versicherten nachträglich „auf einen Schlag“ in Rechnung gestellt werden – nachdem die Beiträge zuvor oft mehrere Jahre unverändert geblieben sind.

Frage 3: Ich war aber nie krank – warum muss ich jetzt trotzdem mehr zahlen?

In der PKV gilt – ähnlich wie in der GKV – die solidarische Absicherung des Krankheitsrisikos aller Versicherten innerhalb des gewählten Tarifs. Das heißt, die Entwicklung des persönlichen Gesundheitszustands spielt bei der Berechnung des Beitrags dann keine Rolle mehr. Wer häufiger krank wird, der wird von den Beitragsgeldern jener mitgetragen, die das Glück haben, gesund zu bleiben. Wenn die medizinischen Leistungsausgaben innerhalb des Tarifs insgesamt steigen, werden die Zusatzkosten gleichermaßen auf alle Versicherten dieses Tarifs verteilt und die persönlichen Beiträge entsprechend angepasst.

Frage 4: Wollen die Unternehmen mit der Beitragserhöhung nicht nur ihre Gewinne steigern?

Es gibt strenge gesetzliche Vorschriften für die Beitragsanpassung. Grundsätzlich gibt es in der Kalkulation der PKV keinen „Gewinnzuschlag“, der den Unternehmen zufließt. Ein PKV-Unternehmen muss den weit überwiegenden Teil aller Überschüsse zugunsten seiner Versicherten verwenden. Auch das ist gesetzlich klar vorgeschrieben. Nach Abzug der Steuern steht nur der Rest der Zinsüberschüsse zur freien Verfügung der Unternehmen. Dies alles erfolgt unter Mitwirkung eines unabhängigen Treuhänders. Er wacht darüber, dass die Interessen der Versicherten gewahrt werden.

Karsten Allesch: „Makler können Kunden erläutern, dass Beitragsanpassungen nicht willkürlich nach Gutdünken des Versicherers erfolgen, sondern gesetzlich streng reglementiert sind. Es ist also nahezu unmöglich, dass Kunden der Gewinnmaximierung eines Versicherers zum Opfer fallen.“

Frage 5: Wäre ich in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht viel günstiger versichert?

Die allgemeine Kostensteigerung trifft die GKV ebenso. Auch hier müssen Versicherte regelmäßige Beitragssteigerungen in ähnlichem Umfang hinnehmen. Seit 2004 stiegen die Beiträge pro Vollversicherterm sowohl in der PKV als auch in der GKV um rund 3 Prozent pro Jahr (3,2 Prozent GKV, 2,8 Prozent PKV).

Und häufig bleibt der Beitrag in der PKV selbst nach einer Erhöhung unter dem, was man in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen müsste. Für privatversicherte Arbeitnehmer würden laut PKV-Verband alternativ in der GKV 2024 monatlich 844 Euro verlangt. Mit der anstehenden Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze wird der Beitrag 2025 voraussichtlich bei 927 Euro liegen. Hinzu kommen auch noch die Beiträge zur Pflegeversicherung, die in den allermeisten Fällen in der PKV deutlich günstiger sind.

Davon unabhängig, meint Versicherungsmakler Sven Hennig, sollte der Beitragssatz für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung nie der entscheidende Maßstab sein. Es gehe vielmehr um die Qualität und die Leistungen der Absicherung. 

Frage 6: Kann ich den Beitrag im Alter überhaupt noch bezahlen, wenn das so weiter geht?

Da die Private Krankenversicherung einkommensunabhängig kalkuliert, ändert sich mit Renteneintritt am Beitrag zur Krankenversicherung grundsätzlich nichts. Allerdings ersetzt ein Zuschuss des Rentenversicherers den wegfallenden Arbeitgeberzuschuss, und die Alterungsrückstellungen kommen immer mehr zum Tragen. Zudem verringert sich der Gesamtbeitrag dadurch, dass ab dem 60. Lebensjahr der gesetzliche Zehn-Prozent-Zuschlag und mit Renteneintritt eine eventuell vereinbarte Krankentagegeldversicherung entfallen.

Tipp: Zur weiteren Reduzierung bieten darüber hinaus viele Unternehmen Beitragsentlastungstarife an. Dabei zahlen die Versicherten einen zusätzlichen Beitrag, der verzinslich angelegt und für eine spätere garantierte Beitragssenkung verwendet wird. 

Frage 7: Kann ich auch in einen günstigeren Tarif wechseln?

Jeder Privatversicherte hat einen Rechtsanspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem – auf Wunsch auch niedrigerem – Versicherungsschutz seines Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen. Auf diese Möglichkeit weisen die PKV-Unternehmen ihre Versicherten im Falle einer Beitragsanpassung auch stets ausdrücklich hin.

Und wenn finanziell wirklich einmal „alle Stricke reißen“ sollten, stehen in der PKV zwei gesetzlich verankerte Sozialtarife zur Verfügung: der Standardtarif und der Basistarif. Diese Tarife werden von jedem PKV-Unternehmen angeboten.