Während einer Schwangerschaft ist es wichtig, den Gesundheitszustand von Mutter und Kind zu überwachen, um etwaige Risiken für Krankheiten, Früh- oder Fehlgeburten zu minimieren. Dafür steht eine Reihe an Vorsorge-Untersuchungen an. Doch welche Leistungen für Ihre Kundinnen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und welche Sonderleistungen gibt es?
Allgemeine GKV-Leistungen
Die Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, sind in der sogenannten Mutterschaftsrichtlinie festgehalten. Sie umfassen:
Kontrolluntersuchungen der Mutter (Blutdruck, Gewicht, Urin, Zucker)
Kontrolle der kindlichen Herzaktivitäten
Tastuntersuchungen
Blutuntersuchungen
Test auf Schwangerschaftsdiabetes
HIV-Test
Toxoplasmosetest
3 Basis-Ultraschalluntersuchungen
Aufklärung zur Mundgesundheit und Ernährungsempfehlungen
Impfungen: Influenza und Keuchhusten
Leistungen in Zusammenhang mit der Entbindung
Weitere Leistungen bei Risikoschwangerschaften
In Risikofällen werden zudem weitere Check-Ups übernommen. Gibt es beispielsweise Hinweise auf eine mögliche Trisomie aus anderen Untersuchungen, werden auch die Kosten für einen Pränataltest (NIPT) gezahlt. Stellen Mediziner bspw. Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes im Ultraschall fest, dürfen sie ein 3D- oder 4D-Ultraschall durchführen, das eigentlich seit dem 1. Januar 2021 untersagt ist, wenn es nur dem Zweck dient, Bilder oder Filme vom Ungeborenen zu machen.
Freiwillige Sonderleistungen
Darüber hinaus bieten einige Krankenkassen Ihren Kundinnen weitere Sonderleistungen an. Dazu gehören z.B.:
Geburtsvorbereitungskurse (auch für den Partner)
vom Arzt verschriebene und apothekenpflichtige Alternativmedizin
eine kostenlose Zahnreinigung
eine Nackentransparenzmessung
eine Triple-Test-Blutuntersuchung
Jede werdende Mutter hat individuelle Bedürfnisse. Welche Sonderleistungen und Kosten im Einzelnen übernommen werden, können Ihre Kundinnen direkt bei den Krankenkassen erfragen.