Weitere Krankenkassen lassen Zusatzbeitrag deutlich steigen
Schlechte Nachrichten für knapp 1,1 Millionen Versicherte: Mit der Knappschaft erhöht eine weitere Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag deutlich zum 1. August dieses Jahres. Dies gab die Krankenkasse auf ihrer Homepage bekannt.
Demzufolge steigt der Zusatzbeitrag zum 1. August um 0,5 Prozentpunkte und wird künftig bei 2,7 Prozent liegen. Bereits zu Jahresbeginn hatte die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag um 0,6 Prozentpunkte angehoben. Damit gehört die Knappschaft laut dem Portal krankenkasseninfo.de zu den teuersten Krankenkassen in Deutschland.
„Trotz seriöser sowie vorausschauender Finanzplanung und trotz aller Sparbemühungen der Knappschaft reichen die Mittel der Krankenversicherung nicht aus, um ohne eine Anpassung des Zusatzbeitragssatzes die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten zu decken“, teilt der Versicherer in einer knappen Mitteilung mit und setzt zugleich einen Hieb gegen die Politik: Diese verpflichte die Krankenkassen zur Abschmelzung ihrer Rücklagen. Diese stünden somit nicht mehr für einen finanziellen Ausgleich der Mehrausgaben zur Verfügung.
In den vergangenen Tagen hatten auch IKK classic (+0,49 Prozentpunkte auf 2,19 Prozent) sowie die KKH (1,3 Prozentpunkte auf 3,28 Prozent) ihre Zusatzbeiträge unterjährig angehoben. Die KKH ist mit dieser Erhöhung mittlerweile die teuerste Krankenkasse. Die KKH begründete den drastischen Anstieg mit unerwartet hohen Kostensteigerungen. Vor allem die Ausgaben im Krankenhaus- und Arzneimittelbereich seien merklich gestiegen.
Gleichzeitig beschloss die Krankenkasse jedoch auch eine Ausweitung der Satzungsleistungen. Dazu gehören unter anderem die zusätzliche Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung, Gesundheitskurse sowie Leistungen im Bereich der Osteopathie.
Potenzial für Makler steigt
Auch im Juli hatten laut krankenkassen.info acht Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht, darunter die BKK24, vivida BKK sowie die BKK Pfalz.
Makler können ihre von den Beitragserhöhungen betroffenen Kunden auf deren Sonderkündigungsrecht ansprechen. Dieses gilt bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt – auch, wenn der Betroffene noch nicht zwölf Monate bei der Krankenkasse versichert ist.
Zugleich können Makler ihren Kunden auch beim Wechsel der Krankenkasse helfen. Hierfür zahlen die Kassen eine Aufwandsentschädigung pro Antrag von knapp 100 Euro. Durch die größer werdende Spreizung bei den Zusatzbeiträgen können Makler auf diese Weise ihren Kunden eine höhere Ersparnis verschaffen. Allerdings sollte der Zusatzbeitrag nicht das einzige Kriterium für einen Wechsel sein – so sollten auch die Zusatzleistungen der jeweiligen Kasse zu den Bedürfnissen der Kunden passen.