Wichtig für Arbeitgeber: Warum bKV-Beiträge jetzt wieder steuerfrei sind

Bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) kommt auf Seiten der Unternehmen schnell die Frage nach der korrekten Versteuerung auf. Die gute Nachricht: Seit einigen Jahren sind bKV-Beiträge wieder steuerfrei. Ein wichtiges Argument für die Beratung. Wir erklären die Hintergründe.

12:10 Uhr | 07. Oktober | 2024
Wichtig für Arbeitgeber: Warum bKV-Beiträge jetzt wieder steuerfrei sind

Warum bKV-Beiträge jetzt wieder steuerfrei sind

| Quelle: VioletaStoimenova

Seit 2020 sind Zuwendungen von Arbeitgebern für eine betriebliche Krankenversicherung wieder steuer- und sozialabgabenfrei. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2022 von 44 auf 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat angehoben. Die Beiträge können als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Arbeitgeber muss als Versicherungsnehmer auftreten

Voraussetzung ist laut PKV-Spitzenverband, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird. Wenn das Unternehmen hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung auszahlt, dass der Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Unternehmen schließt, handelt es sich demnach weiterhin um zu versteuernden Barlohn. Auch wichtig zu wissen: Wird die Freigrenze nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig – und damit auch sozialabgabenpflichtig.

Ein weiteres Problem: Zu den Sachbezügen zählen nicht nur die bKV-beiträge, sondern noch eine Vielzahl anderer Sachbezüge, die mit in die 50-Euro-Grenze einfließen, wie beispielsweise ein Tank- oder Warengutschein. In der Praxis kann das dazu führen, dass die Freigrenze schnell überschritten wird. Ist das der Fall, können die Beiträge pauschal versteuert werden. Möglich ist dann auch eine individuelle Besteuerung oder eine Nettolohnversteuerung.  Für die endgültige Entscheidung sollte auf jeden Fall immer ein Steuerberater mit eingebunden werden, da bei diesem in der Regel die Haftung liegt.

Makler fordert bessere bKV-Förderung

bKV-Spezialmakler Marco Scherbaum wünscht sich vor diesem Hintergrund von der Politik eine bessere Förderung der betrieblichen Krankenversicherung. Die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezug hält er für nicht ausreichend. „Es kann doch nicht sein“, meint er, „dass die bKV zum Beispiel in einen Topf mit Tankgutscheinen geworfen wird und somit in Konkurrenz steht. Meine Position lautet deshalb: Tankgutschein und bKV im Sachbezug-Konflikt macht keinen Sinn.“ 

Auch wichtig zu wissen: Wird der Betrag von 50 Euro in einigen Monaten nicht ausgeschöpft, so kann der nicht beanspruchte Teil keinesfalls auf die folgenden Monate übertragen werden. Der Monatsbeitrag von 50 Euro kann also nicht auf einen Jahresbetrag von 600 Euro hochgerechnet werden