Streit um Riester-Klausel

Auch der Allianz-Leben droht eine Rentenfaktor-Schlappe

Der Himmel verdunkelt sich für die Allianz Lebensversicherung. Im Streit um die Rechtmäßigkeit einer Riester-Klausel tendieren die Richter zu den Klägern. Das könnte sich zu einem branchenweiten Problem entwickeln.

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15:04 Uhr | 18. April | 2023
Rentenfaktor Allianz

Wenn sich die Rentenfaktor-Klauseln mehrerer Lebensversicherer auch in höheren Instanzen als rechtswidrig herausstellen, könnten Millionen Kunden mehr Geld von ihren Anbietern fordern.

| Quelle: Allianz

Der Allianz Lebensversicherungs-AG droht vor dem Landgericht Stuttgart eine empfindliche Niederlage. Dort waren am Montag die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Deutschlands größter Lebensversicherer aufeinandergetroffen (Az: 53 O 214/22). Die Verbraucherschützer haben diesen verklagt, weil sie in einer Klausel in dessen Tarifen „RiesterRente InvestGarantie“ eine rechtswidrige Benachteiligung der Kunden sehen.

Wie procontra auf Nachfrage beim Landgericht erfuhr, sehen die für das Verfahren zuständigen Richter das zumindest tendenziell ähnlich. „Die Kammer hat im Rahmen der Verhandlung nach vorläufiger Rechtsauffassung vorsichtige Bedenken geäußert, ob die Klausel in ihrer konkreten Verwendungsform zulässig war“, kommentierte Dr. Sebastian Sonn, Sprecher für Zivilsachen am LG Stuttgart, gegenüber procontra den Verlauf. Mehr könne er aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausführen. Beide Parteien müssen nun schriftlich Stellung nehmen. Der nächste Termin ist am 10. Juli. Möglicherweise wird es dann direkt zu einem Urteil kommen.

Verbraucherschützer obenauf

Grund genug für die Klägerseite, sich schon einmal in Siegerpose zu werfen. „Nach heutiger vorläufiger Auffassung des LG Stuttgart ist die von der Allianz verwendete Klausel rechtswidrig“, schrieb Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der VZ BaWü, am Montag auf Twitter.

Die Verbraucherschützer kritisieren eine Klausel in den Vertragsbedingungen des Tarifs, die es der Allianz erlaubt, den vertraglich vereinbarten Rentenfaktor, der für die monatlichen Rentenzahlungen der Kunden maßgeblich ist, einseitig verringern zu können. Konkret räumt die Klausel dem Lebensversicherer ein, den Rentenfaktor bei einer starken Erhöhung der Lebenserwartung oder einer nicht nur vorübergehenden Renditesenkung der Kapitalanlagen so weit herabsetzen zu können, dass die Rentenzahlung bis zum Tod der versicherten Person garantiert werden kann. Beide Faktoren durften zudem bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar gewesen sein. Im konkreten Fall eines Kunden, welcher der Klage zugrunde liegt, wurde der Rentenfaktor von 38,74 Euro pro 10.000 Euro Policenwert auf 30,84 Euro gesenkt.

Hat die ganze Branche ein Problem?

Bei der Allianz ist man der Meinung, dass die Regelung einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Versichertenkollektivs darstellt. „Bei den Produktgestaltungen hat Allianz Leben die rechtlichen Rahmenbedingungen sehr sorgfältig geprüft. Die angegriffene Regelung stellt eine ausgewogene Regelung dar, die sämtliche Interessen, einschließlich der Interessen der Versicherten, berücksichtigt“, erklärte ein Allianz-Sprecher am Dienstag auf procontra-Nachfrage. Zudem betonte er, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Wiederanhebung des Rentenfaktors möglich sei.

Diese Option sei in den Bedingungen aber nicht enthalten gewesen und wurde dem Kunden erst nach seiner Beschwerde mitgeteilt, kritisiert die VZ BaWü. Damit habe die Allianz gegen das Äquivalenzprinzip verstoßen. Nach einer Abmahnung im September 2022, der die Allianz nicht Folge leistete, kam es zur Klage. Sollte diese Erfolg haben und gegebenenfalls von höheren Instanzen bestätigt werden, könnten bis zu 750.000 Allianz-Kunden mit ähnlichen Klauseln höhere Rentenzahlungen von dem Lebensversicherer fordern.

Für den Erfolg der Verbraucherschützer vor Gericht spricht zudem ein vergleichbares Verfahren gegen die Zurich. Hier hatte das Landgericht Köln einem Kunden mit einer ähnlichen Klausel im Februar Recht gegeben und den Lebensversicherer zur Unterlassung verurteilt. Dieser hat Berufung eingelegt und will zur Not auch bis vor den BGH ziehen. „In der Tat halten wir in diesem für die gesamte Branche relevanten Fall eine Klärung der Rechtsprechung durch eine ober- oder höchstrichterliche Entscheidung für erforderlich“, teilte ein Sprecher gegenüber procontra mit. Denn im Extremfall könnten mehreren Lebensversicherern mit Millionen solcher Verträge höhere Auszahlungen an ihre Kunden drohen.