bAV

Betriebsrenten-Reform nimmt nächsten Schritt

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes verabschiedet. Die Versicherer sehen viele wichtige Ansätze. Doch es gibt auch Kritik.

Author_image
13:09 Uhr | 18. September | 2024
Arbeiter stehen an einem Montage-Förderband

Vor allem Niedrigverdiener werden von der Überarbeitung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes profitieren, ist der GDV überzeugt.

| Quelle: Andy Sacks

Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Betriebsrenten auf den Weg gebracht. Dies ist auf der Seite der Bundesregierung nachzulesen.

Von der Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes verspricht sich die Bundesregierung, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) deutlich zu steigern. Derzeit liegt die Verbreitungsquote gerade einmal bei 53,5 Prozent – heißt im Klartext: Fast die Hälfte der Arbeitnehmer investiert nicht in die bAV.

Mit der Nachjustierung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes will die Bundesregierung insbesondere das Sozialpartnermodell aus seinem derzeitigen Schattendasein befreien. Jedoch gibt es auch Änderungen bei den übrigen Durchführungswegen, beispielsweise Verbesserungen bei der Niedrigverdienerförderung (die wichtigsten Änderungen können Sie hier nachlesen).

Die Stärkung der Niedrigverdienerförderung wird auch seitens der Versicherungswirtschaft positiv wahrgenommen. „Dadurch profitieren gerade untere Einkommensgruppen stärker von der Betriebsrente“, erklärte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer beim Versichererverband GDV. Gerade bei den Niedrigverdienern, aber auch bei kleinen und mittleren Unternehmen, sehen die Versicherer die größten Verbreitungspotenziale.

Kritikpunkt der Versicherer bleibt

Nach wie vor kritisiert der GDV, dass Garantien außerhalb der Sozialpartnermodelle nicht flexibler gestaltet werden können. Die Versicherer hatten sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf dafür ausgesprochen, die Zusageart „Beitragszusage mit Mindestleistung“ anzupassen. „Die aktuell vorgeschriebene 100-prozentige Bruttobeitragsgarantie beschränkt die Kapitalanlage der Versorgungsträger auf Assets mit wenig Risiko, aber auch weniger Renditechancen“, heißt es in der GDV-Stellungnahme. „Um auch bei der BZML eine chancenorientiertere Kapitalanlage zu ermöglichen, sollte daher eine moderate Reduzierung der Garantie, z.B. auf 80 Prozent, vorgenommen werden.“

Der GDV will nun im weiteren Gesetzesverfahren weiter auf Änderungen im Entwurf hinwirken. Gleichzeitig macht der GDV Druck, dass die Bundesregierung nun zügig die Reform der privaten Altersvorsorge in Angriff nehmen muss. Schließlich ergänzten sich beide Systeme und seien auch über die Förderung miteinander verbunden.

Hier wird für die kommenden Tage bzw. Wochen der entsprechende Gesetzesentwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) erwartet. Dieser soll die Einführung eines Altersvorsorgedepots beinhalten. Über die Einzelheiten sprach unter anderem Versicherungsmakler Bastian Kunkel mit BMF-Staatssekretär Florian Toncar.