Überschussanteil
Überschussanteil
Ein Überschussanteil ist eine Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherung, die ein Versicherungsnehmer erhält. Der Vorstand der Versicherung legt in jedem Jahr fest, wie hoch die gesamte Überschussbeteiligung ausfällt. Der Schlüssel, nach dem die Überschussanteile an die Versicherten zugewiesen werden, ist vorab festgelegt. Es handelt sich um die sogenannten "Bemessungsgrundlagen."
Zu unterscheiden ist der "laufende Überschussanteil" vom "Schlussüberschuss". Bei letzterem handelt es sich um eine Beteiligung, die erst zum Vertragsende fällig wird und bis zu diesem Zeitpunkt noch widerrufen werden kann. Der laufende Überschussanteil kann dazu genutzt werden, die Garantieleistungen zu steigern oder Fondsanteile zu kaufen. Der Schlussüberschussanteil wird komplett auf der Stelle oder in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt.