Nach Wirbel um den Verband
Die Internetseite des Bundesverbands der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) wurde umgestaltet und ist seit wenigen Tagen wieder online. Das ist nach außen hin wohl die sichtbarste Änderung, die der Verein in den letzten Wochen vollzogen hat. Doch auch hinter den Kulissen hat sich nach dem Wirbel um den Verband und die ihm nahestehenden BVSV-Gewerbezentren bereits einiges getan.
Nachdem procontra darüber berichtet hatte, dass neben Maklern auch Vertreter diese Gewerbezentren leiten und es im Anschluss zu Unstimmigkeiten unter BVSV-Mitgliedern kam, gestand dessen 1. Vorsitzender, Andreas Schwarz, Fehler und Verbesserungspotenzial ein. Man entschloss sich zu einem Reformprozess. Wie dieser genau aussehen sollte, dazu wurde vor drei Wochen auf Nachfrage aber noch sehr zurückhaltend geantwortet.
Nun gibt es neue Details. So wurde die Kanzlei Evers Rechtsanwälte aus Bremen beauftragt, die Legalität der Beratung durch Inhaber von Gewerbezentren oder Sachverständige des Verbandes im Hinblick auf die Gewerbeordnung und das Rechtsdienstleistungsgesetz zu prüfen. Bislang würden diesbezüglich aber keinerlei Belege seitens Ämtern, Kritikern oder Zeitungen vorliegen. Vielmehr habe man sich proaktiv für diesen Transparenzprozess entschieden. Das betont Schwarz in einem aktuellen Schreiben an die BVSV-Mitglieder, das der procontra-Redaktion vorliegt.
Außerdem wurden zwei Online-Meldestellen – eine für Themen rund um die Gewerbezentren und eine Hinweise den BVSV betreffend – eingerichtet, sofern jemand Verstöße oder Kritik vorbringen möchte. Dies könne auch anonym geschehen. Zur Bereitstellung der Meldestelle wurde das Beratungs- und Sachverständigenbüro Rohlfing aus Bünde engagiert, bei dem es sich ebenfalls um ein BVSV-Gewerbezentrum handelt.
Für den 4. Oktober hat der Verein eine Mitgliederversammlung anberaumt. In der großen Runde wolle man dann weitere Themen und Maßnahmen diskutieren und verabschieden. Unter anderem dürfte es dann auch um die Frage gehen, ob BVSV-Gewerbezentren auch in Zukunft von Versicherungsvertretern geleitet werden dürfen.