Lebenswerk sichern

Ruhestandsplanung: Die 5 größten Fehler bei der Maklerrente

Jeder dritte Makler will in den nächsten 15 Jahren in den Ruhestand gehen. Viele möchten ihren Bestand in eine sogenannte Maklerrente überführen. Dabei kann man allerdings einige Fehler machen.

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10:02 Uhr | 24. Februar | 2025
Dirk Henkies, Strategie- und Ruhestandsexperte beim Lübecker Maklerpool Blau Direkt

Dirk Henkies, Strategie- und Ruhestandsexperte beim Lübecker Maklerpool Blau Direkt, im Gespräch mit procontra-Redakteur Achim Nixdorf

| Quelle: Blau Direkt

Mehr als zwei Drittel der Makler sind 50 Jahre und älter und überwiegend als Einzelunternehmer unterwegs. Für sie stellt sich also schon bald die Frage, wie sie ihren Ruhestand finanziell gestalten wollen.

Ein Ruhestandsmodell, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut, ist das der sogenannten Maklerrente. Die Idee dabei: Der Makler überträgt seinen Bestand an einen spezialisierten Anbieter und erhält dafür lebenslang einen prozentualen Anteil der Courtage-Einnahmen, auf Wunsch auch mit Hinterbliebenenschutz.

Klingt einfach, allerdings kann man dabei auch einiges falsch machen, weiß Dirk Henkies, Strategie- und Ruhestandsexperte beim Lübecker Maklerpool Blau Direkt. Procontra sprach mit Henkies und nennt die fünf häufigsten Fehler, die es bei der Beantragung einer Makler-Rente zu vermeiden gilt.

Fehler 1: Schlechter Zugang zu den GDV-Dateien

Eines der größten Probleme bei der Umsetzung einer Maklerrente stellt aus Sicht von Dirk Henkies die Datenbeschaffung dar. Üblicherweise erfolgt die Vertragsdatenübermittlung über sogenannte GDV-Dateien, die die Versicherungsunternehmen auf ihren Maklerportalen oder Extranets bereitstellen und von dort in die Maklerverwaltungsprogramme (MVP) importiert werden können. „Leider beobachten wir immer wieder, dass Makler diese Zugänge gar nicht haben, nicht nutzen oder nicht mehr wissen, wie sie darauf zugreifen können“, erklärt Henkies. Manchmal seien die Kundendaten außerdem fehler- und lückenhaft. Das alles erschwere nicht nur die Bewertung, sondern könne auch den Verkaufs- oder Übertragungsprozess erheblich verzögern oder sogar unmöglich machen.

Fehler 2: Fehlende Bestandskonsolidierung

Nicht nur bei der Datenbeschaffung hapert es mitunter, viele ältere Makler versäumen es laut Dirk Henkies auch, ihre Bestände, die häufig ganz unterschiedliche Vereinbarungen haben, durch Umdeckungen rechtzeitig zu konsolidieren. Auch das mache die Übertragbarkeit dann wieder recht schwierig. Hinzu komme, dass manche Deckungskonzepte, etwa von Verbünden, nicht ohne Nachteile für die Kunden übertragbar seien.

Fehler 3: Hinterbliebenenschutz missachten

Niemand beschäftigt sich gern mit seinem eigenen Ableben. Laut Henkies ist das zum einen verständlich, zum anderen kann das aber auch ein großer Fehler sein – gerade für Makler, die als Einzelunternehmer arbeiten. Denn ohne Vorsorgemaßnahmen kann hier im Todesfall der Totalverlust der Courtage-Ansprüche drohen, das heißt, die Erben gehen leer aus, das Lebenswerk ist verloren. Spätestens bei der Wahl des geeigneten Maklerrenten-Modells sollte man deshalb auf den Hinterbliebenenschutz achten, rät der Ruhestandsexperte. Blau Direkt bietet zum Beispiel neben dem klassischen Bestandsverkauf zwei Maklerrenten-Modelle an: das Ruhestandsmodell ohne Hinterbliebenenschutz und das Garantie-Modell mit Hinterbliebenenschutz für maximal 30 Jahre.

Fehler 4: Zu spät mit der Planung beginnen

Viele Makler beschäftigen sich erst kurz vor dem Ruhestand mit der Frage der Bestandsverwertung. Dies führt oft dazu, dass sie sich unter Zeitdruck für das erstbeste Angebot entscheiden. Die besten Konditionen erzielt jedoch, wer frühzeitig plant. „Idealerweise sollte man sich schon mit der Firmengründung mit dem Exit beschäftigen“, sagt Dirk Henkies. „Wer zu spät seinen Ruhestand plant, riskiert später Einkommensverluste bei der Maklerrente.“

Fehler 5: Zukünftige Kundenbetreuung aus dem Auge verlieren

Maklern, die ihren Bestand übertragen, sollte es nicht egal sein, wie ihre Kunden danach betreut werden. Gibt es noch eine direkte und persönliche Betreuung oder gehen die Bestände bei dem Aufkäufer in eine Art Run-Off ohne weitere Betreuung über? Diese Frage ist wichtig, weil davon letztlich die Höhe des Bestandsabriebs und somit auch die Höhe der Maklerrente abhängig ist. Auch wie mit zukünftigen Umdeckungen verfahren wir, ist in diesem Zusammenhang von Relevanz.