3 Schadenbeispiele

Für diese Makler-Fehler zahlt die VSH-Police

Auch Maklern passieren mal Fehler. Wenn der Kunde dann Schadenersatz von ihnen fordert, springt im besten Fall der Vermögenschadenhaftpflichtversicherer ein. procontra stellt drei Beispiele vor.

Author_image
07:03 Uhr | 20. März | 2025
Mann verspürt Erleichterung

Zum Glück gut versichert: Auch Maklern passieren mal Fehler. Wenn der Kunde dann Schadenersatz von ihnen fordert, springt im besten Fall der Vermögenschadenhaftpflichtversicherer ein.

| Quelle: FreshSplash

Für die Arbeit als Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler ist sie verpflichtend und essenziell: die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Sie schützt Makler und Co. vor den finanziellen Folgen von Beratungsfehlern. Doch wie können diese konkret aussehen?

Darüber gab Christian Henseler, Geschäftsführer der CGPA Europe Underwriting GmbH, kürzlich auf einer Fachtagung der Hamburger Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Auskunft. Henseler ist Chef der deutschen Vertretung des auch in Frankreich, Belgien, England, Irland, Luxemburg, Spanien und Italien tätigen VSH-Versicherers CGPA Europe S.A. „In Deutschland betrafen die meisten VSH-Schäden zuletzt die Hausratversicherung“, erzählte er. Das würde vor allem mit den Elementarschäden durch die Überschwemmungen der letzten Jahre zusammenhängen.

Zur Veranschaulichung mitgebracht hatte Henseler dann aber drei echte Schadenbeispiele, von denen zwei aus der Kfz-Sparte und eines aus der PKV kamen. In allen drei Fällen habe CGPA für die Beratungsfehler der involvierten Versicherungsmakler geleistet. procontra fasst diese, aufbauend auf Henselers Ausführungen, im Folgenden zusammen:

Rotes Kennzeichen

Ein Eigentümer mehrerer Oldtimer ließ sich nur ein einziges rotes Kfz-Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten für alle seine Fahrzeuge erstellen. Die Fahrzeuge, die allesamt für dieses eine rote Kennzeichen eingetragen waren, standen aufgelistet in einem Fahrzeugheft. Für dieses sollte sein Makler passenden Versicherungsschutz besorgen, unterließ dies aber. Bei einem Brand einer Lagerhalle kam eines der Fahrzeuge zu Schaden (35.000 Euro), welchen der Kunde von seinem Makler beanspruchte.

PKV für Schwangere

Eine Frau wollte aus einem Expat-Tarif in eine private Krankenvollversicherung wechseln. Da sie in diesem Moment schwanger war, recherchierte der Makler online über die Beantwortung von Gesundheitsfragen für Schwangere. Laut einem Makler-Blogbeitrag, den er las, müsse man die Schwangerschaft in den Gesundheitsfragen nicht angeben. Er schloss daraus, dass er auch damit in Verbindung stehende Arztbesuche nicht angeben müsse und ließ die Frau anschließend den PKV-Vertrag abschließen. Diese bestand allerdings nach der Geburt darauf, die Kosten dafür (10.500 Euro) nicht zu übernehmen. Die Frau forderte diese daraufhin von ihrem Makler.

Das falsche Auto

Ein Kunde hatte zwei Autos mit fast identischen Kennzeichen. Für eines davon sollte auf Wunsch des Kunden der Vollkaskoschutz gestrichen werden. Leider kommunizierte das Backoffice seines Maklers das andere Kennzeichen an den Kfz-Versicherer. Nach einem Vollkaskoschaden an dem fälschlicherweise nicht mehr versicherten Fahrzeug verlangte der Kunde die Kosten von seinem Makler: 15.365 Euro